Preisvereinbarungen
Für die verwertungsabhängige Berechnung von Lizenzgebühren verwenden Sie Preisvereinbarungen
, sogenannte variable Royalties
. Für die zu leistenden Lizenzgebühren wird dabei kein fester Betrag hinterlegt. Diese errechnen sich vielmehr aus der im Einkaufs- bzw. Verkaufsvertrag hinterlegten prozentualen bzw. mengenabhängigen Kondition und den gesammelten Größen. Im Falle von Lizenzeinkaufsverträgen sind das die im Abrechnungsdatensammler gesammelten Größen, im Falle von Lizenzverkaufsverträgen sind das die in der Lizenzrückmeldung erfassten Werte. Die Bewertung erfolgt im Falle des Einkaufsvertrags erst im Abrechnungsbeleg. Im Verkaufsvertrag findet eine Bewertung statt, sobald Rückmeldungen eingegangen sind.
Hinweis
Die Benutzungsoberfläche bezieht sich nicht spezifisch auf Konditionen und Preisvereinbarungen. Bei diesen handelt es sich um technische Objekte im System, die unterschiedliches Customizing erfordern.
Sie hinterlegen Preisvereinbarungen auf Positionsebene, indem Sie den Royalty-Sätzen in einem Rechte- und Royalty- oder einem Royalty-Umfang in Lizenzverträgen neue Royalties hinzufügen. Dabei findet eine Vererbung von der/den Royalty-Position(en) auf die zugehörige(n) Fakturaanforderungsposition(en) statt.
Wenn zu einer Vertragsposition keine Preisvereinbarungen hinterlegt sind, gelten die Preisvereinbarungen der übergeordneten Position (Zugriffsfolge für Konditionssätze 1700 IPM: Positionsspezifisch
).
Sie können zu Preisvereinbarungen Staffeln hinterlegen. Dabei können Sie Intervall-, Ab- und Bis-Staffeln pflegen. Sie können auch die Staffelretroaktivitätsart für eine Staffel setzen, wenn Royalties nach einer Änderung in der Staffelstufe rückwirkend neu zu berechnen sind. Weitere Informationen finden Sie unter Staffelretroaktivität.
Beispiel
Bis-Staffel: Sie hinterlegen eine Staffel, die bei einem Einspielerlös unter 20.000 € 10% Lizenzgebühr gewährt und bei einem Einspielerlös ab 20.000 € 12% Lizenzgebühr gewährt.
Mengenbasierte Intervallstaffel: Sie möchten die rückgemeldeten Werte in mehrere Intervalle aufteilen und auf jedes Intervall einen eigenen Prozentsatz anwenden. Sie hinterlegen eine Intervallstaffel, die für Buchverkäufe von bis zu 100 Stück 5 € als Lizenzgebühr gewährt, für jedes weitere verkaufte Buch dann 6 €.
Preisvereinbarungen können prozentual oder mengenabhängig sein.
Die prozentuale Lizenzgebühr wird z. B. auf der Basis der erzielten Erlöse errechnet. Verkäufe entstehen aus
Erlösen aus Lizenzverkaufsverträgen
SD-Produktverkäufen
Die Preisfindung wird jedoch aus folgenden Daten ermittelt:
Lizenzverkaufsverträge
Rückmeldedaten
IR-Fakturierung
bezahlte Werte für Lizenzverkauf
Erlösrealisierungsdaten für Lizenzverkauf
Fakturadaten der SD-Produktverkäufe
Diese erzielten Erlöse werden im Abrechnungsdatensammler gesammelt. Für jeden Verkaufsvorgang wird ein Abrechnungseinzelsatz in den Abrechnungsdatensammler gestellt, der den Nettowert enthält.
Alternativ zur oben beschriebenen prozentualen
Lizenzgebühr können Sie eine mengenabhängige
Lizenzgebühr hinterlegen. Hier wird der Verwertungserfolg anhand der verkauften Menge oder der Zuschauerzahlen oder evtl. des ideellen Erfolgs (z. B. Anzahl der Oscars für einen Film) gemessen.
Preisvereinbarungen können prozentual sein.
Die prozentuale Lizenzgebühr wird z.B. auf der Basis der Rückmeldedaten errechnet.
Beispiel
Als Basis dient z. B. der Einspielerlös eines Films, der sich aus dem Umsatz
abzüglich der Werbekosten
errechnet.
Die Rückmeldedaten werden in statistischen Konditionen abgelegt. Diese erhalten ihren Wert erst durch Rückmeldungen aus der Rechteverwertung.