Beispiel: AVK für
Deckungsfähigkeit
Die Budgetkontierungen BK 1 und BK 2 gehören zu der automatischen Deckungsgruppe DG 1. Die Rolle von BK 1 wurde als (nur) Sender, die von BK 2 als Sender und Empfänger definiert. Nachfolgend ist dieses Beispiel grafisch dargestellt:

Dies bewirkt Folgendes:
· BK 1 teilt sein gesamtes Budget, sofern das gesamte Budget deckungsfähig ist, mit anderen Mitgliedern von Deckungsgruppe DG 1.
· Da BK 2 als Sender und Empfänger definiert ist, kann diese Budgetkontierung ihr gesamtes Budget und alle Budgetbeiträge von anderen Budgetkontierungen verwenden, die ihr Budget mit der automatischen Deckungsgruppe DG 1 teilen. Dies bedeutet, dass BK 2 auch Budget von anderen Mitgliedern der Deckungsgruppe verbrauchen darf, z. B. die Budgetbeiträge der Senderbudgetkontierung BK 1.
· Da BK 1 als Sender definiert ist, kann diese Budgetkontierung nur Budget bis zu der Obergrenze ihres Budgets verbrauchen (d. h. empfangen), jedoch nicht das Budget von anderen Mitgliedern der Deckungsgruppe DG 1.
In diesem Beispiel wird davon ausgegangen, dass das Budget für Verfügungen von BK 1 bei € 1.000 und von BK 2 bei € 500 liegt und dass das gesamte Budget deckungsfähig ist. Es wurde noch kein Budget verbraucht. Diese Budgetwerte werden in DG 1 gebündelt, was zu einem Gesamtbudget von € 1.500 auf der Ebene von DG 1 führt.
Als nächstes werden die folgenden budgetverbrauchenden Belege gebucht:
1. Beleg 1 – Rechnung über € 1.100 auf BK 1
2. Beleg 2 – Rechnung über € 700 auf BK 2
3. Beleg 3 – Rechnung über € 900 auf BK 1
Die AVK geht für diese drei Belege wie unten beschrieben vor. Dabei gilt eine Toleranzgrenze von bis zu 100 % des Ausschöpfungsgrads. Bei der Überschreitung dieser Grenze wird eine Fehlermeldung ausgegeben. Die folgenden Prüfungen werden durchgeführt:
· Prüfung auf Ebene 1 (Budgetkontierung): Das Budget von BK 1 (€ 1.000) wird durch den Verbrauch, der auf BK 1 gebucht wird, um € 100 überschritten. Die AVK gibt eine Fehlermeldung aus, da BK 1 als Sender definiert ist.
· Prüfung auf Ebene 2 (Deckungsgruppe): Das Budget von DG 1 (€ 1.500) könnte den Verbrauch von € 1.100 theoretisch decken. Der Beleg wird dennoch zurückgewiesen und kann nicht gebucht werden, da auf Ebene der Budgetkontierung (Ebene 1) bereits eine Fehlermeldung ausgegeben wurde.
· Prüfung auf Ebene 1: Das Budget von BK 1 (€ 500) wird um € 200 überschritten. Da BK 2 jedoch als Sender und Empfänger definiert ist, gibt die AVK für diese Prüfungsebene eine Warnung statt einer Fehlermeldung aus. Die AVK fährt nun mit Prüfungsebene 2 fort.
· Prüfung auf Ebene 2: Das Gesamtbudget von DG 1 (€ 1.500) wird vom Gesamtverbrauch (€ 700) nicht überschritten. Der Beleg wird angenommen und gebucht. Auf dieser Prüfungsebene steht anschließend noch € 800 zur Verfügung.
· Prüfung auf Ebene 1: Das Budget von BK 1 (€ 1.000) wird nicht überschritten, da noch ein Restbudget von € 100 verbleibt. Daher gibt die AVK auf dieser Ebene keine Fehlermeldung aus.
· Prüfung auf Ebene 2: Es liegt bereits ein Budgetverbrauch in Höhe von € 700 (aus Beleg 2) für die Deckungsgruppe vor. Mit dem neuen Beleg überschreitet der Gesamtbudgetverbrauch von € 1.600 das Budget für Verfügungen der Deckungsgruppe (€ 1.500), was bedeutet, dass der Beleg zurückgewiesen wird und nicht gebucht werden kann.