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Komponentendokumentation Risiko Management (CPM-RMS)  Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Einsatzmöglichkeiten

Gemäß § 91, Abs. 2 des Aktiengesetzes sind die Vorstände deutscher Aktiengesellschaften gesetzlich dazu verpflichtet, ein Risiko Management System in ihrem Unternehmen zu etablieren; dort heißt es: "Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden." (Siehe auch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, KonTraG, vom 27. April 1998, in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1998, Teil I, Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 30. April 1998, Seite 786–794.) Die Etablierung eines Risiko Managements zählt somit zu den Sorgfaltspflichten des Vorstands. Wenn das Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise gerät, muss der Vorstand nachweisen können, dass er sich pflichtgemäß verhalten hat, genauer: dass er alles getan hat, um Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig geeignete Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. Das bedeutet aber nicht, dass Unternehmen grundsätzlich gezwungen sind, Risiken zu vermeiden und damit jede Chance auf wirtschaftlichen Erfolg; vielmehr wird mit der Gesetzgebung beabsichtigt, ein bewusstes Risiko Management im Unternehmen einzurichten, das bestehende und potentielle Risiken für das Unternehmen analysiert und diese so weit wie möglich kontrolliert. Bei dieser Aufgabe hilft Ihnen die Funktion "Risiko Management".

Die gesetzliche Regelung gilt insbesondere für:

Mit der Funktion "Risiko Management" verschaffen Sie sich einen Überblick über potentielle Risiken und über die Folgen für Ihr Unternehmen, falls ein als Risiko identifiziertes Ereignis eintritt. Gleichzeitig können Sie Maßnahmen definieren, um unerwünschten Ereignissen entgegenzuwirken, um so die wirtschaftlichen Schäden so gering wie möglich zu halten oder die Auswirkungen idealerweise zu nivellieren.

Ausgangspunkt für das Risiko Management ist das Zielsystem. Das Zielsystem ist ein System von Kennzahlen (key performance indicators, KPI), anhand derer der Grad der Umsetzung der strategischen Ziele eines Unternehmens gemessen werden. Ein Zielsystem könnte beispielsweise eine Scorecard sein.

Ein Risiko ist dabei ein Ereignis (oder eine Folge von Ereignissen), das eine mittelbare oder unmittelbare negative Auswirkung auf den Wert der geplanten Kennzahl hat. Erst im Zusammenhang mit den im Zielsystem verwendeten Kennzahlen ist es somit möglich, Risiken zu identifizieren und zu definieren.

Einführungshinweise

Sie führen ein Risiko Management durch, um potentielle Risiken für Ihr Unternehmen frühzeitig zu identifizieren und um einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, um Risiken zu begegnen. So ist es Ihnen möglich, schnell auf veränderte Situationen zu reagieren und Gefahren vom Unternehmen abzuwenden.

Integration

Sie müssen ein Zielsystem (beispielsweise eine Scorecard) definiert haben, da Sie Risiken nur bezüglich eines Zielsystems definieren können.

Funktionsumfang

Über die Funktion "Risikokataloge" legen Sie Risiken an und gruppieren sie in Kategorien. Darüber hinaus weisen Sie hier den einzelnen Risiken Kennzahlen aus dem Measure Builder zu.

In der Funktion Risikoeinstellungen legen Sie – bezogen auf ein Zielsystem – für die darin enthaltenen Kennzahlen die Art und Weise der Statusberechnung fest. Zusätzlich können Sie Kennzahlen Risiken (die Sie in der Funktion "Risikokataloge" angelegt haben) zuordnen sowie Risikomaßnahmen definieren und diese wiederum den Risiken zuordnen. Schließlich können Sie Risikowertfeldern Datenquellen aus dem SAP Business Information Warehouse (SAP BW) zuordnen.

Einschränkungen

Als Zielsystem können Sie derzeit nur eine Scorecard aus der Funktion Balanced Scorecard auswählen.

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