Sie stellen nach beendeter Abrechnung fest, dass für einen oder mehrere Mitarbeiter aufgrund von Fehlern in der Abrechnung falsche Beträge in den DEÜV-Meldungen ausgegeben werden.
In einem solchen Fall empfiehlt SAP, die DEÜV-Meldungen dennoch an die Empfängerkasse zu übermitteln. Eine Stornierung der fehlerhaften DEÜV-Meldungen und eine Übertragung der neuen, korrekten DEÜV-Meldung erfolgt in der Folgeperiode mit dem nächsten Abrechnungslauf.
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1. Korrekturen durchführen
Hierzu müssen Sie lediglich Fehler in den Stammdaten bzw. im Customizing rückwirkend korrigieren. Beim nächsten Abrechnungslauf in der Folgeperiode wird eine Rückrechnung ausgelöst, die fehlerhaften Abrechnungsergebnisse werden entsprechend korrigiert.
2. DEÜV-Meldungen stornieren und korrigieren
Nach dem nächsten Abrechnungslauf führen Sie den normalen Prozess zum Erstellen, Übermitteln und Bescheinigen von DEÜV-Meldungen durch. Der Report RPCD3VD0 (Meldungen erstellen) erkennt die durch Rückrechnung geänderten Meldetatbestände und erstellt:
¡ Eine Stornierung der alten DEÜV-Meldung
¡ Eine neue DEÜV-Meldung mit den geänderten Daten
Die Stornierung und die neue, korrekte DEÜV-Meldung werden an die Empfängerkasse übertragen und korrigieren die zuvor erstellten, fehlerhaften DEÜV-Meldungen.