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Hintergrunddokumentation EWU: Besonderheiten bei der Buchung ins Rechnungswesen  Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Durch die Währungsumstellung der Europäischen Währungsunion ergeben sich für die Buchung ins Rechnungswesen einige Besonderheiten.

Das System gibt die Währung des Abrechnungsergebnisses als Belegwährung beim Buchen mit. Daher können Sie die Hauswährung im Finanzwesen zu einem anderen Zeitpunkt umstellen als die Abrechnungswährung in der Personalwirtschaft. Die von der Personalabrechnung an das Rechnungswesen übergebene Belegwährung wird dann im Finanzwesen als Fremdwährung interpretiert und in die Hauswährung umgerechnet.

Kommt es nach der Währungsumstellung der Personalabrechnung zu Rückrechnungen, die in die Zeit vor der Umstellung zurückreichen, entstehen bei der Buchung getrennte Belege in der jeweiligen Belegwährung.

Beispiel

Sie stellen die Personalabrechnung am 01. Januar 2002 auf Euro um. Kommt es bei einer Abrechnung im Januar 2002 zu einer Rückrechnung in den Dezember 2001, enthält das für Dezember neu errechnete "Dezember in Januar"-Ergebnis die alte nationale Währung als Abrechnungswährung. Die Differenz aus dem alten und dem neu berechneten Ergebnis für Dezember wird dann in der alten nationalen Währung gebucht. Das Abrechnungsergebnis für Januar 2002 wird in Euro gebucht.

Beachten Sie, dass die Rückrechnungsdifferenz in der Regel in die aktuelle Buchungsperiode gebucht wird. Eine Ausnahme bildet lediglich das Buchen in Sonderperioden am Geschäftsjahresende.

Dementsprechend können bei Rückrechnungen nach dem 1. Juli 2002 in der aktuellen Buchungsperiode unter Umständen noch Belege entstehen, die die alte nationale Währung als Belegwährung tragen.

Rundungsdifferenzen

Die Verbindlichkeiten, die von der Komponente Buchung ins Rechnungswesen gebucht werden, werden im Rahmen der anderen Folgeaktivitäten der Personalabrechnung und der damit zusammenhängenden Buchungen ausgeglichen. Nachdem die Buchungen im Zusammenhang mit den Folgeaktivitäten durchgeführt worden sind, sind damit alle Verbindlichkeiten ausgeglichen und somit die Salden der Verbindlichkeitskonten normalerweise gleich Null.

Bedingt durch Rundungsdifferenzen bei der Währungsumrechnung kann es aber vorkommen, dass einige Verbindlichkeitskonten einen Saldo ungleich Null haben. Dieser Effekt kann dadurch entstehen, dass die Buchung ins Rechnungswesen die Beträge ohne eine Währungsumrechnung an das Finanzwesen weiterleitet, wo sie gegebenenfalls in die Hauswährung umgerechnet werden. Dagegen ist es in einigen anderen Folgeaktivitäten der Personalabrechnung betriebswirtschaftlich notwendig, bereits auf Personalnummernebene eine Währungsumrechnung durchzuführen und dann zu summieren.

Bei der Abstimmung der Konten sollten Sie derartige Effekte berücksichtigen. Durch Rundungsdifferenzen bei der Währungsumrechnung entstandene Salden ungleich Null auf diesen Konten sollten manuell nachbearbeitet werden.

Siehe auch:

Europäische Währungsunion: Euro (CA-EUR)

Behandlung von Rundungsdifferenzen

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