Show TOC Anfang des Inhaltsbereichs

Funktionsdokumentation Bescheinigen von DEÜV-Meldungen (Report RPCD3MD0)  Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Verwendung

Mit dem Report RPCD3MD0 (DEÜV-Meldungen bescheinigen) erstellen Sie pro Mitarbeiter eine Bescheinigung über die abgegebenen DEÜV-Meldungen.

Voraussetzungen

DEÜV-Meldungen, die Sie Ihren Mitarbeitern bescheinigen möchten, müssen zuvor an die jeweilige Empfängerkasse übertragen worden sein. Der Report RPCD3MD0 (DEÜV-Meldungen bescheinigen) selektiert nur Meldungen, die sich im Status Übertragen oder Bescheinigt befinden:

·        Sie haben mit dem Report RPCDTVD0 (DEÜV-Datenträger erstellen) zuvor erzeugte DEÜV-Meldungen an die Empfängerkasse übertragen.

·        Die Meldungen sind im System im Status Übertragen oder Bescheinigt abgespeichert.

Funktionsumfang

Selektion der Meldungen

In den Gruppenrahmen Abrechnungsperiode und Selektion bestimmen Sie die auszuwertende Abrechnungsperiode und die zu selektierenden Mitarbeiter. Der Report überprüft, ob zu diesen Selektionskriterien DEÜV-Meldungen vorhanden sind und druckt eine entsprechende Bescheinigung für den Mitarbeiter.

Hinweis

Starten Sie den Report RPCD3MD0 (DEÜV-Datenträger erstellen) für die gleiche Abrechnungsperiode und die gleichen Mitarbeiter, für die Sie DEÜV-Meldungen erzeugt und übertragen haben. Dadurch stellen Sie sicher, dass alle zuvor erstellten DEÜV-Meldungen auch bescheinigt werden.

Status der Meldungen

Im Gruppenrahmen Status der Meldungen bestimmen Sie den Status der zu bescheinigenden Meldungen:

·        noch nicht bescheinigte Meldungen:

Es werden alle Meldungen bescheinigt, die im Status Übertragen abgespeichert sind. Der Status der selektierten Meldungen ändert sich von Übertragen nach Bescheinigt.

·        alle übertragenen Meldungen:

Es werden Meldungen bescheinigt, die im Status Übertragen oder Bescheinigt abgespeichert sind. Diese Option ist sinnvoll, wenn eine bereits bescheinigte DEÜV-Meldung ein zweites Mal bescheinigt werden muss.

Adresse des Mitarbeiters

Der Report RPCD3MD0 wertet bei der Ermittlung der Adresse des Mitarbeiters das Merkmal ADDRS (Subtypreihenfolge für Adressaufbau) aus.

Falls Sie in dem Merkmal keine besonderen Angaben machen, wird die Bescheinigung einer DEÜV-Meldung an den ständigen Wohnsitz des Mitarbeiters gesandt. Der ständige Wohnsitz wird im Infotyp Anschriften (0006) unter dem Subtyp / der Anschriftenart 1 (Ständiger Wohnsitz) erfasst.

Durch entsprechende Pflege des Merkmals können Sie die Bescheinigung auch an eine andere Adresse des Mitarbeiters versenden, beispielsweise an die Arbeitsplatzadresse in Ihrem Unternehmen. Hierzu müssen Sie die Arbeitsplatzadresse in einem weiteren Subtyp des Infotyps Anschriften (0006) erfassen. Im Merkmal ADDRS geben Sie unter dem variablen Argument CD3M (für den Report RPCD3MD0) dann den Subtyp an, unter dem die Arbeitsplatzadresse gepflegt ist. Dadurch bewirken Sie, dass die Bescheinigungen in Ihrem Untenehmen an die Mitarbeiter verteilt werden können.

 

Aktivitäten

Geben Sie die erforderlichen Daten ein und führen Sie den Report aus.

 

Ende des Inhaltsbereichs