Serviceanbietervereinbarung zum
Lieferantenwechsel
Im Lieferantenwechselprozess müssen unterschiedliche Parameter berücksichtigt werden:
· Fristen pro Wechselart (Lieferantenwechsel, Lieferbeginn, Lieferende)
· Prüfungen und Ausnahmebehandlung pro Wechselsicht (Netzbetreiber, Neuer Lieferant, Alter Lieferant)
· Vorschlagswert für Versorgungsszenario (z. B. Netznutzung, Vollbelieferung)
· Ablage von Vollmachten (z. B. Vollmacht am Wechselbeleg anhängen, prüfen)
· optionale weitere projektspezifische Parameter
In der Parameterkonfiguration für die Serviceanbietervereinbarung zum Deregulierungsprozess GRIDUSAGE können Sie diese Parameter hinterlegen und damit den Ablauf des Lieferantenwechselprozesses abhängig von den beteiligten Serviceanbietern steuern.
Durch die Parameter einer Serviceanbietervereinbarung zum Deregulierungsprozess GRIDUSAGE werden folgende Wechselprozesse gesteuert:
· Kündigungsbearbeitung aus der Sicht des alten Lieferanten
· Lieferanmeldung aus der Sicht des neuen Lieferanten
· Lieferantenwechsel aus der Sicht des Verteilnetzbetreibers


§ Sie können als Lieferant die Prozesse Kündigungsbearbeitung und Lieferanmeldung nur dann ausführen, wenn Sie mit dem Netzbetreiber (Marktpartner) eine Vereinbarung über die Netznutzung getroffen haben.
§ Sie können als Verteilnetzbetreiber den Lieferantenwechselprozess nur dann ausführen, wenn Sie mit dem Lieferanten (Marktpartner) einen Lieferantenrahmenvertrag abgeschlossen haben.
Je nach Wechselsicht existieren somit unterschiedliche Serviceanbietervereinbarungen zum Deregulierungsprozess GRIDUSAGE, die zwischen einem Lieferanten und einem Verteilnetzbetreiber definiert werden.

In einem Ein-Mandant-System (d. h. Lieferant und Verteilnetzbetreiber arbeiten im gleichen Mandanten) gibt es i.d.R. folgende Serviceanbietervereinbarungen:
§ Lieferantenrahmenvereinbarung zwischen dem eigenen Lieferanten (als Marktpartner) und dem eigenen Netzbetreiber (als prozessausführender Serviceanbieter)
§ je eine Lieferantenrahmenvereinbarung zwischen jedem Lieferanten (als Marktpartner), der Netznutzung anmelden kann, und dem eigenen Netzbetreiber (als prozessausführender Serviceanbieter)
§ Netznutzungsrahmenvereinbarung zwischen dem eigenen Netzbetreiber (als Marktpartner) und dem eigenen Lieferanten (als prozessausführender Serviceanbieter)
§ je eine Netznutzungsrahmenvereinbarung zwischen jedem Netzbetreiber (als Marktpartner), bei dem der eigene Lieferant Netznutzung anmelden kann, und dem eigenen Lieferanten (als prozessausführender Serviceanbieter)

Je nach den verwendeten Versorgungsszenarien können noch weitere Serviceanbietervereinbarungen notwendig sein, die z. B. den Ablauf der Zahlungsabwicklung steuern.
Wenn Sie mit dem Marktpartner spezifische Festlegungen getroffen haben, haben Sie die Möglichkeit, diese in der Serviceanbietervereinbarung abzulegen und z. B. allgemeine Customizing-Einstellungen individuell zu übersteuern.
Die Parameterkonfiguration zum Deregulierungsprozess GRIDUSAGE gliedert sich in folgende Unterpunkte:
· Definition der Fristen (optional)
· Definition der Ablage von Vollmachten (optional)
· Definition des Versorgungsszenarios
· Definition der Prüfungen (optional)
Sie können die Serviceanbietervereinbarung pro Zählpunktgruppe anlegen, wenn z. B. für unterschiedliche Zählpunktgruppen verschiedene Fristen gelten sollen.
Sie definieren je Wechselart (z. B. Lieferantenwechsel, Lieferbeginn, Lieferende) abweichende Fristen. Sie können nur die Fristen durch die Serviceanbietervereinbarung übersteuern, die im Customizing entsprechend gekennzeichnet wurden.
Je Fristenart sollten Sie folgende Einstellungen vornehmen:
· Zeiteinheit (Monate, Tage, Werktage oder Wochen) und Anzahl
· (optional) Fabrikkalender und die Fabrikkalendersteuerung
· Kategorie der Frist und falls erforderlich die übergeordnete Fristenart
Die Fristendefinition ist hierarchisch strukturiert.
Wenn Sie keine abweichende Vereinbarung mit Ihrem Marktpartner getroffen haben, können Sie die Parameterkonfiguration ohne Angabe der Fristen speichern. In diesem Fall werden bei der Prozessausführung nur die Customizing-Einstellungen berücksichtigt.

Beim Speichern der Parameterkonfiguration werden keine automatischen Plausibilitätsprüfungen für die Fristendefinition durchgeführt. Falsch überdefinierte Fristen (z. B. mit rekursiven Abhängigkeiten) können zum Abbruch eines Wechselprozesses führen. Um die Fristenberechnung unabhängig von einem Wechselprozess zu starten und die Konsistenz der Definition zu prüfen, verwenden Sie das Programm REEIDE_SWITCH_TEST_SWTTIMES.

Übersteuern Sie keine allgemein geltenden Marktfristen.
Sie können angeben, ob Vollmachten am Wechselbeleg durch den Sachbearbeiter abgelegt werden sollen und ob eine Prüfung der Vollmachten erfolgen soll.

Die ausgelieferten Musterprozesse (Muster-Workflows) werten die Parameter für die Ablage und Prüfung von Vollmachten nicht aus. Die Parameter stehen jedoch im Workflow-Container zur Verfügung und Sie können projektspezifisch einen Schritt hinzufügen, der die Parameter auswertet.

In einem projektspezifischen Dialogschritt kann abhängig von der Einstellung in der Serviceanbietervereinbarung der Sachbearbeiter aufgefordert werden, die Vollmacht zu prüfen.
Sie definieren in der Serviceanbietervereinbarung das Versorgungsszenario, das zum Zählpunkt aufgebaut wird, wenn eine Anmeldung der Netznutzung akzeptiert wird.

Das Versorgungsszenario, das Sie in der Serviceanbietervereinbarung angeben, wird im Musterprozess (Muster-Workflow) nur als Vorschlagswert behandelt und nur dann als Zielversorgungsszenario übernommen, wenn beim Anlegen des Wechselbelegs (z. B. Prozess Lieferanmeldung) kein Zielversorgungsszenario angegeben wurde.
Sie können pro Wechselsicht einzelne Prüfungen, die standardmäßig durchgeführt werden, deaktivieren oder abweichende Fehlerbehandlungsstrategien definieren.

Wenn eine Abmeldefrist überschritten wurde, soll bei Sondervertragskunden ein Sachbearbeiter entscheiden, ob der Wechselbeleg abgelehnt oder der Prozess fortgesetzt wird. Die Standardverarbeitung würde die Abmeldung ablehnen und den Wechselprozess automatisch mit Fehler beenden. In einer Serviceanbietervereinbarung für die Zählpunktgruppe Sondervertragskunden wird die Ausnahmebehandlung für die Fristenprüfung überdefiniert.

Sie können durch die Serviceanbietervereinbarung einzelne Prüfungen deaktivieren. Eine deaktivierte Prüfung wird im Wechselbeleg vermerkt jedoch nicht ausgeführt.
Wenn Sie keine abweichende Vereinbarung mit Ihrem Marktpartner getroffen haben, können Sie die Parameterkonfiguration ohne Angabe der Prüfungen speichern. In diesem Fall werden bei der Prozessausführung nur die Customizing- und Workfloweinstellungen berücksichtigt.
Die Definition der Ausnahmebehandlung ist hierarchisch strukturiert.