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Funktionsdokumentation Bestimmung der Vergleichsperiode nach der ersten Methode, wenn Attribut: Neue Änderungsprüfung - markiert  Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Voraussetzungen

Die Toolbox verwendet diese Variante, wenn Sie

  1. im Interface-Format das Attribut Neue Änderungsprüfung markiert haben
  1. für den Export die Exportoption Nur Originalperioden nicht markiert haben

Es wird davon ausgegangen, daß das Fremdsystem nicht nur Daten aus den Originalperioden, sondern auch aus den Rückrechnungsperioden erhalten hat.

Verwendung

Wir empfehlen diese Variante, da die Nachteile der älteren Variante beseitigt wurden. Bei einem neuen Interface-Format verwendet die Tollbox standardmäßig die neue Variante.

Vorteile

Hinweis

Beim ersten Export nach einer Änderung, die sich über mehrere Abrechnungsperioden erstreckt, werden die Änderungen für jede Abrechungsperiode gesendet, die von der Änderung betroffen ist.

Bei Rückrechnungen in der Personalabrechnung wird der Vorgänger der Abrechnungsperiode nach folgender Regel bestimmt:

Regel

Es wird immer die aktuellste Abrechnungsperiode bestimmt, die in der Für-Periodensicht mit der aktuellen Abrechnungsperiode übereinstimmt. Ist diese nicht vorhanden, dann wird die letzte exportierte Abrechnungsperiode verwendet. Die Abrechnungsperiode kann eine vorausgegangene Rückrechnungsperiode des aktuellen Exports sein, wenn diese vorhanden ist, oder sie ist die letzte Abrechnungsperiode des vorangegangenen Exports.

Die oben genannte Regel soll an einem Beispiel dargestellt werden.

Beispiel

Ein Mitarbeiter verfügt über die in der Tabelle aufgelisteten Abrechnungsperioden.

 

         

Neu

Neu

Neu

Alt

Alt

Alt

Laufende Nr.

Für-Periode

In-Periode

Inhalt Feld 1

Inhalt Feld 2

Vorgänger

Inhalt Feld 1 gesendet

Inhalt Feld 2 gesendet

Vorgänger

Inhalt Feld 1 gesendet

Inhalt Feld 2 gesendet

1

01 2000

01 2000

A

X

-

A

X

-

A

X

2

02 2000

02 2000

B

X

1

B

#

1

B

#

3

01 2000

02 2000

A

Y

1

#

Y

1

#

Y

4

02 2000

02 2000

B

Y

2

#

Y

3

B

#