Verarbeitung bei verringertem Steuerbrutto
Verwendung
Falls die Abzüge eines Mitarbeiters sein Steuerbrutto nicht verändern, kann eine Verarbeitung wie in
Technischer Ablauf der Arrears-Verarbeitung beschrieben stattfinden.Eine Ausnahme bilden Abzüge, die zwar vom Nettobetrag eines Gehalts abgezogen werden, aber dennoch das Steuerbrutto verringern. Das ist beispielsweise bei Spenden oder Direktversicherungen der Fall. Die von Ihnen dafür verwendete Verarbeitungsklasse legt fest, ob eine Lohnart vom Vorsteuer- oder Nachsteuergehalt abgezogen werden soll.
Funktionsumfang
Falls es bei einer solchen Lohnart zu einer Reduzierung kommt und ein Teil des Betrags in die Tabelle DDNTK gestellt wird, berechnet das System das Steuerbrutto neu: Zuvor wurde der nicht reduzierte Abzug zur Berechnung des Steuerbruttos herangezogen. Eine Berechnung des Steuerbruttos mit dem neuen reduzierten Abzugsbetrag ergibt ein höheres Steuerbrutto.
Aus dem höheren Steuerbrutto resultiert nach der erneuten Steuerberechung ein veränderter Nettobetrag, von dem die Abzüge abgeführt werden.

Art Be-/Abzug |
Berechnung 1 |
Berechnung 2 |
Gesamtbrutto |
3 000,00 |
3 000,00 |
Spende, Abzug vom Vorsteuergehalt |
500,00 |
300,00 |
Steuerbrutto |
2 500,00 |
2 700,00 |
Nettobetrag |
1 500,00 |
1 650,00 |
Pfändung |
1 000,00 |
1 000,00 |
Darlehen |
200,00 |
200,00 |
Tatsächlicher Abzug für Spende |
300,00 verbleibender Betrag |
300,00
|
DDNTK |
200,00 |
…– |
Auszahlungsbetrag |
150,00 |
Berechnung 1
Das Gesamtbrutto wird um den Betrag der Spende auf das Steuerbrutto reduziert, aus dem der Nettobetrag errechnet wird. Vom Nettobetrag werden zuerst die Beträge für die Pfändung und die Darlehensrückzahlung abgezogen, da sie eine höhere Priorität besitzen als die Spende, für deren Abzug nur noch 300,00 des Nettobetrags übrig bleiben. Da die Spende 500,00 beträgt, werden die 200,00, die nicht abgezogen werden können, in die Tabelle DDNTK gestellt.
Berechnung 2
Das Steuerbrutto muß ausgehend vom geringeren Spendenbetrag neu festgelegt werden. Die Programmschleife muß daher unter Verarbeitung des neu entstandenen Steuerbruttos und des neu entstandenen Spendenbetrags ein weiteres Mal durchlaufen werden.