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Diese Grafik wird im zugehörigen Text erklärt Kürzung von Bezügen: Beispiel   Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Gerd Gutemund hat unbezahlten Urlaub vom 03.02. bis 29.03. Das bedeutet, er arbeitet sowohl im Februar (20 Arbeitstage) als auch im März (23 Arbeitstage) nur 2 Tage. Sein monatliches Basisentgelt beträgt 3 252,00. Seine Wochenarbeitszeit ist auf 37 Stunden festgelegt.

Werte der Parameter in Stunden

Parameter

Februar

März

Sollarbeitszeit (SSOLL)

148

172

Fehlzeit (SAU)

132

156

individuelle Periodenarbeitszeit (SDIVI)


148


172

pauschale Periodenarbeitszeit (SDIVP)


167,7


167,7

Kürzung mit verschiedenen Methoden

Methode

Berechnungsformel

Februarentgelt

Märzentgelt

PSP

a = (SSOLL-SAU**)/SDIVI

0,108

0,093

 

gekürztes Entgelt:
b x a

351,22

302,44

Bezug

a = (SSOLL-SAU**)/ SDIVP

0,095

0,095

 

gekürztes Entgelt:
b x a

308,94

308,94

Abzug

a = (SDIVP-SAU**)/ SDIVP

0,213

0,070

 

gekürztes Entgelt:
b x a

692,68

227,64

Legende:

a = Aliquotierungsfaktor
b = Basisentgelt

Mit der Bezugsmethode würde Gerd Gutemund für beide Monate gleich viel Entgelt bekommen. Mit der Abzugsmethode wäre er im Februar stark überbezahlt und im März stark unterbezahlt. Mit der PSP-Methode bekäme er im Februar zwar auch mehr Gehalt als im März, aber der Unterschied fällt deutlich geringer aus als bei der Abzugsmethode.

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