In folgenden Situationen innerhalb einer Abrechnungsperiode werden die periodenbezogenen Bezüge gekürzt:
- Ein Mitarbeiter ist ins Unternehmen eingetreten, aber nicht am ersten Tag einer Periode.
- Ein Mitarbeiter ist aus dem Unternehmen ausgetreten, aber nicht am letzten Tag einer Periode.
- Ein Mitarbeiter hat eine Woche unbezahlten Urlaub.
- Kürzung der wiederkehrenden Bezüge
- Ein Mitarbeiter erhält regelmäßig Fahrtkostenzuschuß, ist aber drei Wochen in Urlaub. Der Fahrtkostenzuschuß muß nur für den Zeitraum gezahlt werden, in dem er zur Arbeit fährt.
- Kürzung der ergänzenden Zahlungen
- Ihr Unternehmen bezahlt eine Prämie nur unter der Bedingung, daß der Mitarbeiter auch im nächsten Monat noch dem Unternehmen angehört.