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Sender-Regeln steuern, wie die Ermittlung der Senderwerte erfolgen soll. Folgende Sender-Regeln können Sie für die Senderwerte verwenden:

Hinweis

Wenn Sie die Sender-Regel gebuchte Beträge wählen, können Sie in der Registerkarte Senderwerte die Selektionskriterein wählen.

Wenn Sie die Sender-Regel feste Beträge oder feste Tarife wählen, erscheint in der Registerkarte Senderwerte das Dialogfenster Liste Verteilungskriterien. Hier müssen Sie die Verteilungskriterien wählen.

Gebuchte Beträge

Sie können den für den Sender in der Datenbank gebuchten Saldo (Betrag) auf die Empfänger buchen. Wenn Sie die Allokationsregel für den Sender definieren, können Sie festlegen, welcher Prozentsatz des Sendersaldos umgelegt bzw. verteilt werden soll.

Beispiel

Der Sendersaldo beträgt 50.000 EUR. Sie legen fest, daß der Sender um 50% entlastet werden soll. Der Sender wird um den Betrag 25.000 EUR entlastet; der Sendersaldo beträgt dann 25.000 EUR.

Beispiel

Sie wollen die Senderkonten 501000 bis 502000 durch eine Allokation entlasten. Sie wollen für diese Allokation die Salden der Konten 601000 bis 602000 als Sender verwenden. Hierzu gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Verwenden Sie für den Sender die Allokationsregel Gebuchte Beträge.
    2. Definieren Sie die Konten 501000 bis 502000 als Sender und die Konten 601000 bis 602000 als Senderwerte.
    3. Das System verteilt in diesem Fall die Salden des Kontenintervalles 601000 bis 602000 und bucht diese Beträge jedoch als Entlastung auf die Konten 501000 bis 502000.

Feste Beträge

Sie können einen bestimmten festen Betrag des Senders verrechnen. Der Saldo des Senders spielt hierbei keine Rolle. Sie haben folgende Möglichkeiten:

Bei jeder Ausführung des Allokationszyklus wird derselbe Betrag vom Sender umgelegt bzw. verteilt. Welcher Betrag verrechnet wird, ist somit unabhängig vom aktuellen Saldo des Senders.

Feste Tarife

Wenn Sie für jede Einheit der Empfängerbezugsbasis einen festen Tarif anlegen,

Beispiel

Im Beispiel werden feste Tarife als Senderregel verrechnet

Die Empfängerbezugsbasis ist die statistische Kennzahl ‘KANTINE’.

Die Anzahl der Mitarbeiter (MA) der Kostenstellen PERSON 1, PERSON 2 und PERSON 3 beträgt 50, 100 und 150 (Summe = 300).

Als Senderallokationsregel wird der feste Tarif 10 EURO pro Mitarbeiter verwendet.

Vor der Umlage

Sender

Senderregel

Empfängerbezugsbasis

Empfänger

Kostenstelle:

"KANTINE"

(300 MA)

+ EUR 3000

Fester Tarif

10 EUR pro MA

Statistische Kennzahl

"KANTINE"

Kostenstelle:

Person 1: (50 MA)

Person 2: (100 MA)

Person 3: (150 MA)

Nach der Umlage

Sender

Senderregel

Empfängerbezugsbasis

Empfänger

Kostenstelle:

"KANTINE"

Fester Tarif

10 EUR pro MA

Statistische Kennzahl

"KANTINE"

Kostenstelle:

 

 

- EUR 3000

10 EUR pro MA * 50 (Summe Mitarbeiter) =

Person 1: + 500 EUR

10 EUR pro MA * 100 (Summe Mitarbeiter) =

Person 2: + 1000 EUR

10 EUR pro MA * 150 (Summe Mitarbeiter) =

Person 3: + 1500 EUR