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Vorgehensweisen Regeln anlegen  Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

  1. Wählen Sie im Customizing der Speziellen Ledger die Aktivität Logische Regeln für Validierung und Substitution. Weitere Informationen zum Anlegen logischer Regeln finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) des Finanzwesens unter Spezielle Ledger ® Werkzeuge ® Validierung/Substitution/Regeln pflegen ® Logische Regeln für Validierung und Substitution.
  2. Sie gelangen auf das Bild Regelpflege. Expandieren Sie den gewünschten Knoten im Control links, der dem Anwendungsbereich entspricht. Expandieren Sie dann den Knoten, der dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt entspricht.

  3. Wählen Sie Regel ® Anlegen.
  4. Sie gelangen auf das Bild Regel anlegen: Neue Regel.

  5. Machen Sie folgende Eingaben:

– Regelname

Geben Sie diese Eingaben mit der Eingabetaste frei.

Wenn Sie zum Anlegen einer Regel eine bereits vorhandene Regel kopieren wollen, wählen Sie den zugehörigen Zeitpunkt im Control und wählen Sie dann die als Vorlage gewünschte Regel. Warten Sie nun unbedingt solange, bis in beiden Bildbereichen das System wieder eingabebereit ist. Anschließend wählen Sie Regel ® Kopieren. Nehmen Sie die in Punkt 3 beschriebenen Eingaben vor.

Die Boolesche Klasse dieser Regel (Vorlage) ist mit der Booleschen Klasse der Regel, die Sie anlegen wollen, identisch.

  1. . Sie können eine Regelaussage mit Hilfe des Formel-Editors eingeben. Der Formel-Editor stellt Ihnen eine leicht bedienbare Schnittstelle für logische Aussagen zur Verfügung. Sie gelangen in den Formel-Editor, indem Sie entweder im Control direkt den Knoten der Regeldefinition auswählen oder im rechten Bildschirmbereich Regelinhalt einen Doppelklick ausführen.l

Eine Regel darf aus maximal 33 Zeilen bestehen.

 

Eingabe einer Aussage mit dem Formel-Editor:

    1. Definieren Sie die Boolesche Aussage. Wenn Sie im Formel-Editor in den Experten-Modus wechseln, verwenden Sie beim Eingeben der Aussage die neuen Syntaxregeln.
    2. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Syntaxregeln für Boolesche Aussagen und Formel-Editor.

      Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, ein Benutzer-Exit (Typ 1 oder 3) in die Boolesche Aussage einzugeben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Benutzer-Exits in Validierungen/Substitutionen/Regeln.

    3. Gehen Sie mit F3 zurück und sichern Sie dort die Regel.
    4.  

      Achtung

      Wenn Sie Ihre Regeln noch in Tabelle T890 (Interpretierte Regeln) speichern, empfehlen wir Ihnen dringend, das Programm RGUGBR10 zur Konvertierung von interpretierten Regeln in generierte Regeln zu verwenden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Verwendung der Regel-Manager-Programme.

    5. Auf diesem Bild stehen Ihnen folgende weiteren Funktionen zur Verfügung:

Zusatzfunktionen (Bild Regel anlegen: <Regelname>)

Auswahl

Funktion

Regel ® Sichern

Regeldefinition sichern

Zusätze ® Felder für Beding.

Liste der Felder anzeigen, die für die Regel verwendet werden können. Welche Felder verwendet werden können, hängt von der Booleschen Klasse der Regel ab.

Zusätze ® Felder für Substn..

Liste der Felder anzeigen, die innerhalb einer Substitution geändert werden können.

Zusätze ® Regelliste

Liste der Regeln anzeigen, die dieselbe Boolesche Klasse wie die neu angelegte Regel verwenden

Zusätze ® Setverzeichnis

Liste der im System angelegten Sets anzeigen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in Setverzeichnis anzeigen.

Zusätze ® Trace einschalt.

Trace-Funktion einschalten. Wenn Sie einen Beleg buchen, ruft das System die Regel auf und zeigt an, welche Daten verwendet werden. Mit Hilfe dieser Funktion können Sie potentielle Fehler in der Regeldefinition erkennen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in Die Verwendung der Trace-Funktion für Validierungen/Substitutionen/Regeln.

Zusätze ® Trace ausschalt.

Trace-Funktion ausschalten

Zusätze ® Verwendung

Aktuelle Verwendung der Regel anzeigen

Umfeld ® Regelpflege

Sprung zurück zum Zeitpunktknoten

 

Ergebnis

Sie können die Regel nun unter anderem in folgenden Bereichen verwenden:

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