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Rückrechnung (PY)

Personalabrechnung (PY)

Neuabrechnung einer in der Abrechnungsvergangenheit abgerechneten Periode, die bei der Abrechnung der aktuellen Periode angestoßen wird, wenn zwischenzeitlich bestimmte Stamm- und Zeitdaten geändert wurden, die in die Abrechnungsvergangenheit reichen.

Relevant für die Rückrechnung sind nur Stamm- und Zeitdatenänderungen, die eine Korrektur von Abrechnungsergebnissen erfordern. Eine Rückrechnungsgrenze kann firmenweit und/oder personenbezogen festgelegt werden.

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