| Rückrechnung (PY) |
Neuabrechnung einer in der Abrechnungsvergangenheit abgerechneten Periode, die bei der Abrechnung der aktuellen Periode angestoßen wird, wenn zwischenzeitlich bestimmte Stamm- und Zeitdaten geändert wurden, die in die Abrechnungsvergangenheit reichen.
Relevant für die Rückrechnung sind nur Stamm- und Zeitdatenänderungen, die eine Korrektur von Abrechnungsergebnissen erfordern. Eine Rückrechnungsgrenze kann firmenweit und/oder personenbezogen festgelegt werden.