Serviceanbietervereinbarung
Eine Serviceanbietervereinbarung (SAV) beschreibt die Vereinbarungen zwischen zwei an der Versorgung eines Zählpunkts beteiligten Serviceanbietern bezüglich der zur Abwicklung der Versorgung notwendigen Prozesse.
Eine Serviceanbietervereinbarung wird aus der Sicht des Marktpartners zum prozessausführenden Serviceanbieter definiert.
Der prozessausführende Serviceanbieter ist dabei immer ein Serviceanbieter im eigenen System. Es können aber auch beide Serviceanbieter – sowohl der prozessausführende Serviceanbieter als auch der Marktpartner – als Serviceanbieter im eigenen System definiert sein.
Der Serviceanbietervereinbarung werden Prozessparameter zugeordnet.

Durch die Kombination der Servicearten der beiden Serviceanbieter in Verbindung mit dem zu steuernden Prozess ergeben sich die Arten der Serviceanbietervereinbarung. Diese definieren Sie im Customizing der Branchenkomponente Versorgungsindustrie unter Unternehmensübergreifender Datenaustausch ® Serviceanbietervereinbarungen ® Arten der Serviceanbietervereinbarung festlegen.

Die Art der Serviceanbietervereinbarung GRIDUSAGE setzt sich aus der Kombination folgender Elemente zusammen:
§ zu steuernder Prozess (Anmeldung und Abmeldung der Netznutzung)
§ Serviceart des Marktpartners (Versorgung)
§ Serviceart des prozessausführenden Serviceanbieters (Verteilung)
Art der SAV: GRIDUSAGE
Bezeichnung Art der Vereinbarung: Lieferantenrahmenvertrag (Netznutzung)
Deregulierungsprozess: GRIDUSAGE
Bezeichnung Deregulierungsprozess: An- und Abmeldung der Netznutzung
Serviceart Serviceanbieter Marktpartner: 0002 (Versorgung)
Serviceart prozessausführender Serviceanbieter: 0001 (Verteilung)
Bevor eine Serviceanbietervereinbarung gespeichert wird, erfolgt entsprechend der beiden beteiligten Serviceanbieter Marktpartner und prozessausführender Serviceanbieter eine Kontextprüfung.