Storno nach Abbruch zurücksetzen
Unter bestimmten Umständen kann die Stornierung von Abrechnungsbelegen mit einem Fehler abbrechen. Denkbar ist dies z. B. in folgenden Situationen:
· Das angegebene Buchungsdatum liegt in einer Buchungsperiode, die schon abgeschlossen ist.
· Zum Zeitpunkt der Stornierung war die Buchung des Ursprungsbelegs noch nicht abgeschlossen.
· Kontierungsobjekte (z. B. Kostenstellen), auf die im Ursprungsbeleg gebucht wurde, sind zum Zeitpunkt der Stornierung geschlossen.
· Buchungsposten, die durch den Ursprungsbeleg erzeugt wurden, sind zum Zeitpunkt der Stornierung bereits ausgeglichen (z. B. auf Kreditoren- und Debitorenkonten).
Wenn die Stornierung mit einem Fehler abbricht, erhält der entsprechende Buchungslauf den Status Stornobelege fehlerhaft. In diesem Fall müssen Sie die fehlerhaften Stornobelege prüfen und die fehlgeschlagene Stornierung rückgängig machen, um die Abrechnungsbelege erneut stornieren zu können.
Wenn die Stornierung nicht wegen eines Fehlers, sondern beispielsweise aus technischen Gründen abbricht, kann der entsprechende Buchungslauf einen der folgenden Status haben:
· Stornobelegerstellung läuft
· Stornobelege erstellt
· Storno läuft
In diesem Fall ist es nicht notwendig, die unten angegebenen Schritte zur Prüfung der fehlerhaften Stornobelege durchzuführen. Führen Sie nur die Schritte aus, die erforderlich sind, um die fehlerhafte Stornierung rückgängig zu machen.
...
1. Gehen Sie in die Belegübersicht des entsprechenden Buchungslaufs.
2.
Markieren Sie die Abrechnungsbelege, die
den Status fehlerhaft (Storno) haben und wählen
Sie
.
Sie gelangen in die Beleganzeige.
3. Lesen Sie die Fehlermeldungen, die zu den fehlerhaften Stornobelegen erzeugt wurden, und beheben Sie die Fehlerursache.
...
1. Gehen Sie in die Buchungslaufübersicht.
2. Markieren Sie den Buchungslauf, der die fehlerhaften Stornobelege enthält.
3. Wählen Sie Bearbeiten ® Storno ® Zurücksetzen nach Abbruch des Stornos.
Der Buchungslauf wurde wieder in den Zustand versetzt, in dem er sich nach der Buchung der zu stornierenden Abrechnungsbelege befunden hat. Er kann erneut storniert werden.

Die fehlerhaften Stornobelege erhalten den Status Storno zurückgesetzt. Sie haben auf die Buchung ins Rechnungswesen keinen Einfluss mehr.