Personenbezogene Bewertungsgrundlagen: Beispiel
Ausgangssituation
Laut Tarifvereinbarung werden alle tariflichen Lohn- und Gehaltsbestandteile eines Mitarbeiters zur Bewertung der Lohnart Mehrarbeit am Sonntag herangezogen.
Zur Bewertung der Lohnart Mehrarbeit am Feiertag dagegen werden neben den tariflichen Lohn- und Gehaltsbestandteilen auch die freiwilligen Zahlungen berücksichtigt.
Ihr Mitarbeiter arbeitet an einem Sonntag zwei Stunden und an einem Feiertag drei Stunden. Sein Gehalt setzt sich folgendermaßen zusammen:
Gehaltsart |
Betrag |
Gehalt |
30 pro Stunde |
Tarifliche Zulage |
10 pro Stunde |
Freiwillige Zulage |
5 pro Stunde |
Vorgehensweise
Das System bildet folgende personenbezogene Bewertungsgrundlagen:
Die Bewertungsgrundlage 1 wird gebildet aus dem Gehalt von 30 pro Stunde zuzüglich der tariflichen Zulage von 10 pro Stunde: 30 + 10 = 40 pro Stunde.
Die Lohnart Mehrarbeit am Sonntag mit der Anzahl 2 wird angelegt. Diese Anzahl wird mit der Bewertungsgrundlage 1 bewertet: 40 pro Stunde × 2 Std = 80.
Die Bewertungsgrundlage 2 errechnet sich aus dem Gehalt, der tariflichen Zulage und der freiwilligen Zulage von 5 pro Stunde: 30 + 10 + 5 = 45 pro Stunde.
Die Lohnart Mehrarbeit am Feiertag mit der Anzahl 3 entsteht. Diese Anzahl wird mit der Bewertungsgrundlage 2 bewertet: 45 × 3 Std = 135.
Ergebnis
Der Mitarbeiter bekommt zusätzlich zu seinem Gehalt 80 Sonntagszuschlag und 135 Feiertagszuschlag.