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Funktionsdokumentation Prozentualer Aufschlag bei personenbezogenen Bewertungsgrundlagen  Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Verwendung

In der Regel schreiben tarifliche Bestimmungen vor, daß Zeitlohnarten wie Mehrarbeit am Sonntag, Mehrarbeit am Feiertag, etc. mit einem prozentualen Aufschlag zur Grundvergütung eines Mitarbeiters bewertet werden müssen.

Beispiel

Die Lohnart Mehrarbeit am Sonntag soll mit 25% Aufschlag zur Grundvergütung, bestehend aus Gehalt, tariflicher Zulage und freiwilliger Zulage, bewertet werden. Als Bewertungsgrundlage wird die Bewertungsgrundlage 1 verwendet.

Um dieses Beispiel abzubilden, gibt es folgende Möglichkeiten:

Die Basislohnart ist die Zeitlohnart Mehrarbeit am Sonntag. Diese Basislohnart wird mit 125 % der Bewertungsgrundlage 1 bewertet. Der Mitarbeiter erhält in diesem Fall die Lohnart Mehrarbeit am Sonntag, bewertet mit 125% der Bewertungsgrundlage 1.

Die Basislohnart Mehrarbeit am Sonntag wird mit 100 % der Bewertungsgrundlage 1 bewertet. Zusätzlich bestimmen Sie eine abgeleitete Lohnart Mehrarbeit am Sonntag: 25 %. Diese Lohnart wird mit 25 % der Bewertungsgrundlage 1 bewertet.

Der Mitarbeiter erhält in diesem Fall folgende Lohnarten:

Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, daß Sie die 25%ige Zulage über die abgeleitete Lohnart gesondert ausweisen und im Formular drucken können.