Entering content frameObject documentation Prämiennachlaß (Infotyp 0303) Locate the document in its SAP Library structure

Im Infotyp Prämiennachlaß Niederlande (0303) können Sie Daten zu Nachlässen auf die Abgaben zur Loonheffing pflegen, die das Unternehmen an die zuständige Steuerbehörde abzuführen hat. Die in diesem Infotyp abgelegten Informationen dienen der Verwaltung und Ermittlung der für den einzelnen Mitarbeiter in Anspruch genommenen Nachlässe. Die Daten sind somit in erster Linie für die Lohn- und Gehaltsabrechnung von Bedeutung.

Zum 1. Januar 1996 hat der Gesetzgeber ein Gesetz zur Senkung der Abgaben zur Lohnsteuer und zu den Volksverzekeringen (Wet vermindering afdracht loonbelasting/premieheffing) und den diesbezüglichen Ausführungsvorschriften (Uitvoeringsregeling afdrachtvermindering) in Kraft gesetzt. Darin wird für den Arbeitgeber die Möglichkeit geschaffen, für Angehörige bestimmter Personengruppen einen reduzierten Abgabensatz in Anspruch zu nehmen. Dieser Nachlaß bezieht sich ausschließlich auf die Abgaben, die der Arbeitgeber an das Finanzamt abzuführen hat. Für den Mitarbeiter selbst ergeben sich keine Steuer- oder Abgabenvorteile. Ziel des Prämiennachlasses ist es, dem Arbeitgeber einen Anreiz zur Einstellung schwer vermittelbarer Arbeitnehmer zu schaffen und dadurch deren Beschäftigungschancen zu erhöhen. Ein Prämiennachlaß ist u.a. vorgesehen für:

Mitarbeiter, deren Bezüge einen gesetzlich festgelegten Betrag unterschreiten.

Bei Arbeitnehmern, die mindestens 23 Jahre alt sind und deren Bezüge zu einem späteren Zeitpunkt die für die Geringverdiener-Regelung festgesetzte Bemessungsgrenze überschreiten, kann die Inanspruchnahme der Regelung unter bestimmten Umständen anteilig fortgesetzt werden, und zwar für die Dauer von maximal 24 Monaten (sog. Doorstroomregeling).

Mitarbeiter, die länger als 12 Monate und ohne Unterbrechungen beim Arbeitsamt (Regionaal Bestuur voor de Arbeidsvoorziening - RBA) arbeitslos gemeldet waren, sowie Mitarbeiter, die das Gesetz als diesen gleichgestellt betrachtet. Das Arbeitsverhältnis muß auf eine Dauer von mindestens 12 Wochen mit einer minimalen Wochenarbeitszeit von 15 Stunden angelegt sein.

Mitarbeiter, die in einer berufsbegleitenden Ausbildung stehen, wie z.B.

Die Höhe des Nachlaßbetrages wird auf der Grundlage des im jeweiligen Abrechnungszeitraum bezogenen Entgeltes aus aktuellen Dienstverhältnissen ermittelt, wie es in Spalte 14 (Loon voor de loonbelasting/premie volksverzekeringen) des Lohnkontos (Loonstaat) eingeht.

Der Prämiennachlaß kann vom Arbeitgeber direkt, d.h. ohne Vorliegen einer entsprechenden steuerbehördlichen Genehmigung, in Anspruch genommen werden. Das Unternehmen ist jedoch verpflichtet, eine Reihe von administrativen Auflagen seitens des Gesetzgebers zu erfüllen, z.B.

Die Personalwirtschaft unterstützt die folgenden Arten von Prämiennachlaß:

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kann dieser Nachlaß nicht mit einem gleichzeitigen Nachlaß für an Ausbildungs-/Berufsbildungsmaßnahmen teilnehmende Mitarbeiter gekoppelt werden.

Diese Nachlaßart kann nicht mit einem gleichzeitigen Nachlaß für Langzeitarbeitslose einhergehen.

Note

Änderungen der Daten dieses Infotyps, die sich auf einen bereits abgerechneten Zeitraum beziehen, stoßen automatisch für den Mitarbeiter eine Rückrechnung an.

Leaving content frame