Verwendung
Gemäß dem Schwerbehindertengesetz sind Sie als Unternehmen verpflichtet, zu Beginn jeden Jahres eine Statistik über die Anzahl der Arbeitsplätze im Unternehmen sowie die Anzahl der beschäftigten Schwerbehinderten zu erstellen. Aufgrund dieser Angaben wird eine eventuell zu zahlende Ausgleichsabgabe berechnet.
Der Report erstellt die geforderte Statistik, unterteilt in Schwerbehindertenverzeichnis und Schwerbehindertenanzeige.
Schwerbehindertenanzeige
Die Schwerbehindertenanzeige wird für das zuständige Arbeitsamt und die Hauptfürsorgestellen erstellt. Die Schwerbehindertenanzeige umfaßt:
Schwerbehindertenverzeichnis
Das Schwerbehindertenverzeichnis wird für das zuständige Arbeitsamt erstellt. Es werden sämtliche schwerbehinderten Mitarbeiter samt Grad und Einstufung der Behinderung aufgeführt.
Voraussetzungen
Customizing
Weitere Informationen finden Sie im IMG Abrechnung Deutschland
Stammdaten
Funktionsumfang
Selektion
Über die Felder Personalnummer und Mitarbeiterkreis bestimmen Sie, für welche Mitarbeiter die Statistik erstellt wird. Falls Sie keine Angaben machen, werden alle Mitarbeiter selektiert.
Erhebungsjahr
Hier geben Sie das Jahr ein, für das Sie die Statistik erstellen möchten.
Angaben zur Gestalt der Auswertung
Hier bestimmen Sie die Absenderangaben, die Ausgabeart der Anzeigen sowie die Art Arbeitgeber (privater Arbeitgeber, Bundesbehörde etc.). Weitere Informationen erhalten Sie in der Feldhilfe.
Zusammenfassungsregeln zur Definition von Betrieben und Arbeitgebern
Hier geben Sie die Merkmale zur Zusammenfassung von Betriebsteilen zu Berichtsbetrieben und von Berichtsbetrieben zu Arbeitgebern an. In der Standardauslieferung stehen hierfür die Merkmale DBZU (Zusammenfassung von Betriebsstätten zu einem Betrieb) und DSBAG (Zuordnung von Betrieben zu Arbeitgebern) zur Verfügung.
Aktivitäten