Entering content frameObject documentation Vermögensbildung (Infotyp 0010)  Locate the document in its SAP Library structure

Definition

Im Infotyp Vermögensbildung (0010) erfassen Sie Daten zu Vermögensbildungsverträgen Ihrer Mitarbeiter, für die nach dem Vermögensbildungsgesetz vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erbracht werden.

Die Daten werden in der Personalabrechnung verwendet.

Die Vermögensbildung wird in der Abrechnung in zwei Schritten durchgeführt

Struktur

Ein Mitarbeiter kann mehrere Verträge zur Vermögensbildung abschließen.
Jeder Vertrag erhält eine laufende Nummer. Jede laufende Nummer bildet einen Subtyp. In der SAP Standardauslieferung sind Subtypen für Verträge der Nummern 1 bis 10 eingerichtet.

Note

Bei mehreren Verträgen zur Vermögensbildung eines Mitarbeiters müssen Sie pro Vertrag einen eigenen Subtyp anlegen.

Anlageart

Die Wahl der Anlageart und des Unternehmens oder Instituts, bei dem die vermögenswirksame Leistung angelegt werden soll, bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten stets der Mitarbeiter.

In der Standardauslieferung werden die folgenden Anlagearten angeboten:

Nr.

Anlageart

Bedeutung

1

Ratensparen Bank

Sparverträge mit einem Geldinstitut werden seit 01.01.1990 nicht mehr staatlich begünstigt

2

Bausparen

Anlagen zum Wohnungsbau

3

Lebensversicherung

Versicherungssparen wird seit 01.01.1990 nicht mehr staatlich begünstigt

4

Kapitalsparen

z.B. Wertpapierkaufvertrag, Beteiligungsvertrag

Anzahl Arbeitgeberanteile

Im Feld Anzahl Arbeitgeberanteile bestimmen Sie, wie oft pro Zahlungszeitpunkt der konstante monatliche Arbeitgeberanteil zum steuer- und beitragspflichtigen Einkommen des Bruttoarbeitslohns bzw. Bruttoarbeitsentgelts hinzukommt.

Sie können beispielsweise folgende Werte eingeben:

Beispiel

Ein Arbeitgeber überweist die Vermögensbildung für einen Mitarbeiter vierteljährlich. Die erste Überweisung erfolgt im Januar.

Der Mitarbeiter soll in den Überweisungsmonaten drei Arbeitgeberanteile in Höhe von jeweils 40,- Euro erhalten, in den anderen Monaten jedoch keinen Arbeitgeberanteil.

Geben Sie folgende Werte ein:

Arbeitgeberanteil

01 (Arbeitnehmer: 40,- Euro)

Erste Auszahlp.

01 (ab Januar)

Abstand

03 (vierteljährlich)

Anzahl AG-Anteile

3 (drei Arbeitgeberanteile pro Zahlungszeitpunkt)

In der Abrechnung wird zum angegebenen Zahlungszeitpunkt der Arbeitgeberanteil mit der Anzahl der Arbeitgeberanteile multipliziert. Der Mitarbeiter erhält also im Januar, im April, im Juli und im Oktober jeweils 120,- Euro vermögenswirksame Leistungen.

Sparbetrag und Arbeitgeberanteil

Im Feld Arbeitgeberanteil bestimmen Sie die Höhe des Arbeitgeberanteils an der vermögenswirksamen Leistung für jeden Zahlungszeitpunkt.

In der SAP Standardauslieferung sind ab 01.01.2002 u.a. folgende Arbeitgeberanteile
enthalten:

Feldeintrag

Bezeichnung

Wert

01

Arbeitnehmer

40,00 Euro (bis 31.12.2001: 78,- DM)

02

Auszubildender

26,59 Euro (bis 31.12.2001: 52,- DM)

Note

Die gewünschten Werte zu den Arbeitgeberanteilen können Sie im Einführungsleitfaden der Abrechnung Deutschland unter Vermögenswirksame Leistungen - > Arbeitgeberanteil -> Arbeitgeberanteile festlegen
einrichten.

Bei der Berechnung des Arbeitgeberanteils werden im Standard nur die Vermögensbildungsverträge berücksichtigt, für die im Gruppenrahmen Verarbeitung das Kennzeichen Überweisen/Einbehalten gesetzt ist.

Hat ein Mitarbeiter mehrere Vermögensbildungsverträge, wird zunächst der Vertrag mit dem höchsten Arbeitgeberanteil pro Zahlungszeitpunkt ausgewertet.

Die Sparbeträge des Mitarbeiters müssen höher sein als der Arbeitgeberanteil. Ist die Summe der Sparbeträge aller Vermögensbildungsverträge eines Mitarbeiters kleiner als der Arbeitgeberanteil, wird der Arbeitgeberanteil in der Abrechnung auf die Summe der Sparbeträge gekürzt.

Beispiel

Für einen Mitabeiter soll ein Sparbetrag von 30,- Euro monatlich als vermögenswirksame Leistung überwiesen werden.
Der monatliche Arbeitgeberanteil beträgt 40,- Euro.

Bei der Abrechnung wird der Arbeitgeberanteil zum Bruttolohn des Mitarbeiters hinzuaddiert, der Sparbetrag wird vom Nettolohn abgezogen.

Da der Sparbetrag des Mitarbeiters (30,- Euro) geringer ist als der Arbeitgeberanteil (40,- Euro), wird der Arbeitgeberanteil in der Abrechnung auf die Höhe des Sparbetrags gekürzt.

 

Erste Auszahlungsperiode

Im Feld Erste Auszahlperiode bestimmen Sie, in welcher Periode der Arbeitgeberanteil zur Vermögensbildung erstmals errechnet und der Sparbetrag des Mitarbeiters überwiesen wird.
Die erste Auszahlungsperiode wird in Verbindung mit dem Feld Abstand zur Ermittlung sämtlicher Auszahlungsperioden verwendet. Die erste Auszahlungsperiode gilt für das aktuelle Jahr sowie für alle folgenden Jahre.

Beispiel

Erste Auszahlungsperiode: 06
Abstand: 02

Die erste Überweisung erfolgt im Juni, die weiteren Auszahlungen finden alle zwei Monate statt, also im August, Oktober und Dezember.

Im Folgejahr werden die vermögenswirksamen Leistungen erst wieder im Juni abgeführt, die weiteren Auszahlungen erfolgen - wie im Vorjahr - im August, Oktober und Dezember.

Abstand

Im Feld Abstand bestimmen Sie, in welchen regelmäßigen Abständen die Vermögensbildung überwiesen werden soll, ausgehend von der ersten Auszahlungsperiode. Sie können den Abstand immer nur im Zusammenhang mit der ersten Auszahlungsperiode bestimmen.

Es gibt folgende Eingabemöglichkeiten:

Die Vermögensbildung wird in jeder Auszahlungsperiode verarbeitet.

Die Vermögensbildung wird nur in der ersten Auszahlungsperiode jeden Jahres verarbeitet.

Beispiel

Erste Auszahlungsperiode: 12
Abstand: keine Eingabe

Die Vermögensbildung wird immer im Dezember verarbeitet.

Die folgenden Auszahlungsperioden errechnen sich jeweils aus

erster Auszahlungsperiode plus Abstand, zweiter Auszahlungsperiode plus Abstand, usw.

Beispiel

Erste Auszahlungsperiode: 05
Abstand: 01

Die Vermögensbildung wird erstmalig im Mai überwiesen, danach regelmäßig jeden Monat. Im folgenden Jahr wird wieder mit der festgelegten ersten Auszahlungsperiode Mai begonnen.

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