Definition
Im Infotyp Freistellungsbescheinigung Geringfügige (0512) werden Daten von geringfügig beschäftigen Mitarbeitern erfasst, die dem Arbeitgeber eine Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamts vorgelegt haben.
Verwendung
Mit dem Infotyp Freistellungsbescheinigung Geringfügige (0512) können Sie für Ihre geringfügig beschäftigten Mitarbeiter in den Feldern Finanzamtsnummer, Steuernummer und Ausstellungsdatum die entsprechenden Daten der Freistellungsbescheinigung des Finanzamts hinterlegen.
Nach §3 Nr. 39 EStG können sich geringfügig Beschäftigte beim zuständigen Finanzamt von der Steuerpflicht befreien lassen. Der Arbeitgeber übernimmt für diese Mitarbeiter pauschalierte Beiträge zur Sozialversicherung.
Weitere Informationen zur Behandlung von geringfügig Beschäftigen in der Sozialversicherung finden Sie unter
Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse.Integration
Wenn Sie für einen Mitarbeiter im Infotyp Steuerdaten Deutschland (0012) im Gruppenrahmen Weitere Angaben das Feld Steuerpflicht auf geringfügig Beschäftige gesetzt haben, führt Sie das System über eine dynamische Maßnahme automatisch auf den Infotyp Freistellungsbescheinigung Geringfügige (0512).