
Sicherheiten
Verwendung
Neben der Verwaltung von Beleihungsobjekten über die Objektverwaltung lassen sich in der Darlehensverwaltung alle sonstigen im Rahmen der Vertragsvereinbarungen festgelegten Darlehenssicherheiten umfassend verwalten.
Die Verwaltung der Sicherheiten umfaßt das Anlegen, Ändern und Anzeigen sonstiger Sicherheiten. Die sonstigen Sicherheiten umfassen nichtdingliche Sicherheiten, zu denen Abtretungen von Kapital- und Risikolebensversicherungen, Abtretungen von Bausparverträgen, Sparguthaben und Pretiosen sowie Verpfändungen von Wertpapieren und Bürgschaften zählen.
Sicherheiten können im Zusammenhang mit einem Darlehen (z.B. Antrag oder Vertrag), oder direkt über Stammdaten
® Sicherheiten, erfaßt werden.