
Beleihungswertermittlung: Kurzversion
Verwendung
Sie können in der Objektverwaltung nur über die Funktion Bel.werte-Kurzerf. die Beleihungswertermittlung: Kurzversion aufrufen.
Befinden Sie sich in der Objektverwaltung im Anzeigemodus, können Sie sich die Beleihungswerte nur ansehen.
Im Änderungsmodus können Sie Berechnungen anlegen und ändern.
Der Sachwert bzw. die angemessenen Gestehungskosten werden über ein Kalkulationsformular berechnet. Dabei kann der Bauwert nach dem Indexverfahren berechnet werden.
Es werden keine Objektdaten, wie Flurstücke und Gebäudeteile, übernommen.