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Funktionsdokumentation Überblick: Storno im Bereich Wertpapiere

Verwendung

Mit Hilfe der Stornofunktionen können Sie fehlerhaft gebuchte Bewegungen wieder rückgängig machen.

Die Vorgehensweise bei der Stornierung von Vorgängen ist abhängig vom Ursprung der zu stornierenden Bewegung. Im Bereich Wertpapiere stehen Ihnen folgende Stornofunktionen zur Verfügung:

Stornofunktion

Zu stornierende Bewegungen

Geschäftsverwaltung

·        StrukturlinkStorno des Geschäfts im operativen Bewertungsbereich

·        Buchung des Storno im Hauptbuch für den operativen Bewertungsbereich über StrukturlinkBelege stornieren

·        Buchung des Stornos und Buchung der neuberechneten abgeleiteten Geschäftsvorfälle in den parallelen Bewertungsbereichen über StrukturlinkGeschäft stornieren / Neuberechnung buchen

Käufe und Verkäufe

Zusatzbewegungen, die in einem Geschäft erfasst wurden (Courtage, Provision, sonstige Spesen, Steuern)

Stückzinsen

Zinskapitalisierungsbewegungen bei Zerobonds, die aufgrund eines Verkaufs entstanden sind

Kursgewinne / Kursverluste / Korrekturbewegungen, die aufgrund eines Geschäfts im operativen Bewertungsbereich entstanden sind

Abgeleiteten Geschäftsvorfälle in den parallelen Bewertungsbereichen müssen storniert, neue berechnet und wieder gebucht werden

Spezielle Funktionen

·        StrukturlinkStorno von Kapitalmaßnahmen

·        Bewegungen, die aus einer Kapitalmaßnahme resultieren

·        StrukturlinkStorno der Wertpapierrechte

·        Storno der aus der Ausübung von Wertpapierrechten resultierenden Bewegungen

·        StrukturlinkManuelle Buchung / Sollstellung stornieren

·        Bewegungen, die aus den Konditionen eines Papiers hervorgehen (z.B. Zinsen, Dividenden, endfällige Tilgung)

·        Kursgewinne, Kursverluste, Korrekturbewegungen, die aufgrund einer endfälligen Tilgung entstanden sind

·        Zinskapitalisierungsbewegungen bei Zerobonds, die aufgrund einer endfälligen Tilgung oder Depotumbuchung entstanden sind

·        StrukturlinkStorno der Abgrenzung

·        Bewegungen zur Abgrenzung

·        Bewegungen zur Rücknahme der Abgrenzung

·        Storno der Depotumbuchung

Über diese Stornofunktion können Sie die Bewegungen einer Depotumbuchung stornieren. Sie finden die Funktion unter Abwicklung ® Depotverwaltung ® Depotumbuchung ® Stornieren.

Bestandsverwaltung

·        Operativer Bewertungsbereich

¡        StrukturlinkStorno der Bewertung

·        Wertpapierzuschreibungen

·        Wertpapierabschreibungen

·        Fremdwährungszuschreibungen

·        Fremdwährungsabschreibungen

·        Kostenabschreibungen

·        Devisenabschreibungen Kosten

¡        Storno der Amortisierung

·        Zinskapitalisierungsbewegungen aus der Durchführung der Amortisierungsfunktion

¡        StrukturlinkStorno von Bestandsumbuchungen

·        Bewegungen zur Bestandsumbuchung

·        Parallele Bewertungsbereiche

¡        StrukturlinkStorno der Stichtagsbewertung

 

¡        StrukturlinkBewertungsklassenumbuchung stornieren

 

¡        StrukturlinkKontierungsreferenzumbuchung stornieren

 

Voraussetzungen

Die folgenden Voraussetzungen gelten für einen Storno im operativen Bewertungsbereich, sie beziehen sich nicht auf die Stornos der parallelen Bewertungsbereiche:

...

       1.      Liegen nach dem zu stornierenden Geschäftsvorfall abgeschlossene Bewegungen mit höherem Bestandsvalutadatum vor, müssen diese vorher chronologisch rückwärts storniert werden.

Hinweis

Eine abgeschlossenen Bewegung ist eine Bewegung, bei der ein Periodenabschluss mit Stichtag größer oder gleich dem Bestandsvalutadatum der Bewegung durchgeführt wurde.

Die zu stornierenden abgeschlossenen Bewegungen sind solche Bewegungen, die an dem Geschäftsvorfall beteiligte Bestände und Depots betreffen. Dies sind:

...

                            a.      Bestände der beteiligten Gattungen in den Depots, die an dem Geschäftsvorfall beteiligt sind

                            b.      Bestände der beteiligten Gattungen in Depots, die mit den am Geschäftsvorfall beteiligten Depots gemeinsam bewertet werden

In der Bewegungsdetailanzeige zu einer Bewegung im StrukturlinkFinanzstrom des operativen Bewertungsbereichs können Sie im Bereich Technische Daten erkennen, ob eine Bewegung abgeschlossen wurde oder nicht.

Hinweis

Dies gilt für alle Stornofunktionen mit Ausnahme des Storno von Abgrenzungen.

       2.      Liegen keine abgeschlossenen Bewegungen vor, ist es von den Voraussetzungen der einzelnen Stornofunktionen abhängig, ob storniert werden kann. Wenn ein Geschäftsvorfall aufgrund einer Folgebewegung nicht storniert werden kann, so ist zunächst die Folgebewegung zu stornieren.

Funktionsumfang

...

...

·        Die Stornierung von Buchungen, die aufgrund von Konditionen entstanden sind, führt zu einer Rücksetzung der Ist-Sätze in Plan-Sätze. Alle anderen stornierten Ist-Sätze werden nach ihrer Stornierung nicht mehr im Finanzstrom angezeigt.

Hinweis

Stornierte Bewegungen können Sie sich über das StrukturlinkBuchungsjournal Bestandsverwaltung (Wertpapiere) anzeigen lassen. Dort wird Ihnen auch der CFM-spezifische Stornogrund angezeigt.

Im Belegkopf des FI-Stornobelegs wird Ihnen der Ursprungsbeleg, auf den die Stornierung zurückgeht, angezeigt.

·        Sie haben die Möglichkeit den Storno nur im Nebenbuch durchzuführen.

Hinweis

Diese Funktion sollten Sie nur durchführen, wenn Sie die Buchung im Nebenbuch Wertpapiere getrennt von der Buchung im Hauptbuch Finanzwesen durchführen müssen, z.B. weil der Beleg im Finanzwesen bereits storniert wurde.

Achtung

Sie sollten diese Funktion nicht nutzen, wenn Sie die Stornierung nur im Finanznebenbuch durchführen wollen und die dazugehörigen Bewegungen im Finanzwesen nicht storniert werden sollen. Denn wenn Sie die Buchung im Nebenbuch nach der Stornierung wiederholen, fehlt im CFM-Beleg die Referenz zum dazugehörigen FI-Beleg.

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