Überblick: Storno im Bereich
WertpapiereMit Hilfe der Stornofunktionen können Sie fehlerhaft gebuchte Bewegungen wieder rückgängig machen.
Die Vorgehensweise bei der Stornierung von Vorgängen ist abhängig vom Ursprung der zu stornierenden Bewegung. Im Bereich Wertpapiere stehen Ihnen folgende Stornofunktionen zur Verfügung:
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Stornofunktion |
Zu stornierende Bewegungen |
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Geschäftsverwaltung |
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Buchung des Storno im Hauptbuch für den
operativen Bewertungsbereich über ·
Buchung des Stornos und Buchung der
neuberechneten abgeleiteten Geschäftsvorfälle in den parallelen
Bewertungsbereichen über |
Käufe und Verkäufe Zusatzbewegungen, die in einem Geschäft erfasst wurden (Courtage, Provision, sonstige Spesen, Steuern) Stückzinsen Zinskapitalisierungsbewegungen bei Zerobonds, die aufgrund eines Verkaufs entstanden sind Kursgewinne / Kursverluste / Korrekturbewegungen, die aufgrund eines Geschäfts im operativen Bewertungsbereich entstanden sind Abgeleiteten Geschäftsvorfälle in den parallelen Bewertungsbereichen müssen storniert, neue berechnet und wieder gebucht werden |
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Spezielle Funktionen |
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· Bewegungen, die aus einer Kapitalmaßnahme resultieren |
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· Storno der aus der Ausübung von Wertpapierrechten resultierenden Bewegungen |
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· Bewegungen, die aus den Konditionen eines Papiers hervorgehen (z.B. Zinsen, Dividenden, endfällige Tilgung) · Kursgewinne, Kursverluste, Korrekturbewegungen, die aufgrund einer endfälligen Tilgung entstanden sind · Zinskapitalisierungsbewegungen bei Zerobonds, die aufgrund einer endfälligen Tilgung oder Depotumbuchung entstanden sind |
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· Bewegungen zur Abgrenzung · Bewegungen zur Rücknahme der Abgrenzung |
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· Storno der Depotumbuchung |
Über diese Stornofunktion können Sie die Bewegungen einer Depotumbuchung stornieren. Sie finden die Funktion unter Abwicklung ® Depotverwaltung ® Depotumbuchung ® Stornieren. |
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Bestandsverwaltung |
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· Operativer Bewertungsbereich |
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· Wertpapierzuschreibungen · Wertpapierabschreibungen · Fremdwährungszuschreibungen · Fremdwährungsabschreibungen · Kostenabschreibungen · Devisenabschreibungen Kosten |
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· Zinskapitalisierungsbewegungen aus der Durchführung der Amortisierungsfunktion |
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· Bewegungen zur Bestandsumbuchung |
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· Parallele Bewertungsbereiche |
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Die folgenden Voraussetzungen gelten für einen Storno im operativen Bewertungsbereich, sie beziehen sich nicht auf die Stornos der parallelen Bewertungsbereiche:
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1. Liegen nach dem zu stornierenden Geschäftsvorfall abgeschlossene Bewegungen mit höherem Bestandsvalutadatum vor, müssen diese vorher chronologisch rückwärts storniert werden.

Eine abgeschlossenen Bewegung ist eine Bewegung, bei der ein Periodenabschluss mit Stichtag größer oder gleich dem Bestandsvalutadatum der Bewegung durchgeführt wurde.
Die zu stornierenden abgeschlossenen Bewegungen sind solche Bewegungen, die an dem Geschäftsvorfall beteiligte Bestände und Depots betreffen. Dies sind:
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a. Bestände der beteiligten Gattungen in den Depots, die an dem Geschäftsvorfall beteiligt sind
b. Bestände der beteiligten Gattungen in Depots, die mit den am Geschäftsvorfall beteiligten Depots gemeinsam bewertet werden
In der
Bewegungsdetailanzeige zu einer Bewegung im
Finanzstrom des
operativen Bewertungsbereichs können Sie im Bereich Technische Daten erkennen, ob eine Bewegung
abgeschlossen wurde oder nicht.

Dies gilt für alle Stornofunktionen mit Ausnahme des Storno von Abgrenzungen.
2. Liegen keine abgeschlossenen Bewegungen vor, ist es von den Voraussetzungen der einzelnen Stornofunktionen abhängig, ob storniert werden kann. Wenn ein Geschäftsvorfall aufgrund einer Folgebewegung nicht storniert werden kann, so ist zunächst die Folgebewegung zu stornieren.
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· Die Stornierung von Buchungen, die aufgrund von Konditionen entstanden sind, führt zu einer Rücksetzung der Ist-Sätze in Plan-Sätze. Alle anderen stornierten Ist-Sätze werden nach ihrer Stornierung nicht mehr im Finanzstrom angezeigt.

Stornierte Bewegungen können Sie sich
über das
Buchungsjournal
Bestandsverwaltung (Wertpapiere) anzeigen lassen. Dort wird Ihnen auch der
CFM-spezifische Stornogrund angezeigt.
Im Belegkopf des FI-Stornobelegs wird Ihnen der Ursprungsbeleg, auf den die Stornierung zurückgeht, angezeigt.
· Sie haben die Möglichkeit den Storno nur im Nebenbuch durchzuführen.

Diese Funktion sollten Sie nur durchführen, wenn Sie die Buchung im Nebenbuch Wertpapiere getrennt von der Buchung im Hauptbuch Finanzwesen durchführen müssen, z.B. weil der Beleg im Finanzwesen bereits storniert wurde.

Sie sollten diese Funktion nicht nutzen, wenn Sie die Stornierung nur im Finanznebenbuch durchführen wollen und die dazugehörigen Bewegungen im Finanzwesen nicht storniert werden sollen. Denn wenn Sie die Buchung im Nebenbuch nach der Stornierung wiederholen, fehlt im CFM-Beleg die Referenz zum dazugehörigen FI-Beleg.