In Abhängigkeit der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und Sichten auf einen Konzern ergeben sich oft vollkommen unabhängige Zielsetzungen beim Einsatz von Transferpreisen. Dementsprechend hat zum Beispiel das Konzerncontrolling in der Zentrale andere Ziele und auch Informationsbedürfnisse als der Spartencontroller eines wirtschaftlich selbständigen Unternehmensbereiches.
Diese Zielsetzungen sind teilweise konkurrierend:
- Im Rahmen der gesetzlichen Rechnungslegungspflichten werden häufig Transferpreise genutzt, um Gewinne möglichst optimal unter steuer- und ausschüttungspolitischen Gesichtspunkten im Rahmen der Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen auszuweisen.
- Aus Sicht der Bereichsmanager (Profit-Center-Leiter) steht die Ermittlung des Erfolges und des Erfolgsbeitrages von einzelnen Bereichen, sowie die Koordination und Lenkung der Bereichsmanager im Vordergrund des Interesses.
- Strategische Entscheidungen aus Sicht des Gesamtkonzerns gehen von der Annahme aus, daß der Konzern wie ein Unternehmen agiert. (Fiktion der Einheit) Da aber die Verrechnungen zwischen den Konzernunternehmen Zwischengewinne enthalten, müssen aus Sicht des Gesamtkonzerns Entscheidungsgrundlagen geschaffen werden, die diese Einflüsse von konzerninternen Preisen und Verrechnungen eliminieren und die Geschäftsvorfälle mit Konzernherstellkosten bewerten.