
Rekursivitätsprüfung
Eine Stückliste ist rekursiv, wenn das Erzeugnis eine Komponente mit der gleichen Objektnummer enthält. Häufig handelt es sich dabei um Eingabefehler, in einzelnen Fällen kann es auch beabsichtigt sein.

Eine Komponente erhält auf der unteren Erzeugnisebene die Materialnummer eines übergeordneten Erzeugnisses. Diese Situation ergibt sich in der Farbenherstellung. Hier wird als Komponente eine Restmenge der zu produzierenden Farbe hinzugemischt.
Die nachfolgende Grafik stellt die wiederholende Auflösung eines Objektes innerhalb eines Auflösungspfades dar.

Rekursivitätsprüfung innerhalb einer Stücklistengruppe
Die Rekursivitätsprüfung schließt alle Stücklisten einer Stücklistengruppe ein. Für eine Variantenstückliste wird dadurch beispielsweise eine Rekursivität festgestellt, obwohl die einzelne Variante nicht rekursiv ist.

Eine Variantenstückliste faßt zwei Varianten zusammen:
Jede einzelne Variante ist nicht rekursiv. Für die Stücklistengruppe wird jedoch für folgende Materialkomponenten Rekursivität festgestellt:
Stücklistenauflösung bei Rekursivität
Bei der Stücklistenauflösung wird die Auflösung bei der Komponente abgebrochen, die zur Rekursivität führt.
Siehe auch:
Wann wird die Auflösung abgebrochen? Rekursivität erlauben