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Definition

Die Reisekostenzuordnungsvorschrift ist die reiseübergreifende Kostenzuordnungsvorgabe jedes Mitarbeiters. Sie hinterlegen sie in den Personalstammdaten des Mitarbeiters. Diese Kostenzuordnungsvorgabe gilt für all diejenigen Objekte (Gesamtreise, Belege, Ziele und gefahrene Wegstrecke) innerhalb der Reisekostenabrechnung, für die Sie keine eigenen oder vollständigen Kostenzuordnungen während der Reisefaktenerfassung manuell eingeben.

Eine reiseübergreifende Kostenzuordnungsvorgabe müssen Sie in mindestens einem der folgenden Informationstypen des Mitarbeiters hinterlegt haben:

Struktur

Die folgende Grafik zeigt, wie das System aus den verschiedenen Daten innerhalb der Informationstypen die gültige Reisekostenzuordnungsvorschrift ermittelt:

Diese Grafik wird im zugehörigen Text erklärt

 

 

Siehe auch:

Personalstammdatenbearbeitung

 

 

 

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