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Die Daten der Finanzbuchhaltung und des Haushaltsmanagements können beim Zahlungsabgleich nur dann übereinstimmen, wenn die unter Voraussetzungen Zahlungsabgleich beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Abstimmfehler, die dadurch entstanden sind, daß die Fortschreibung der Daten bislang nicht so erfolgt ist, wie sie der Zahlungsabgleich erfordert, können Sie durch das Nachbuchen der Finanzbuchhaltungsbelege (FI-Belege) richtigstellen. Vor dem Nachbuchen müssen Sie jedoch dafür sorgen, daß die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen zum Nachbuchen finden Sie im Einführungsleitfaden Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung im Abschnitt Finanzbuchhaltungsbelege nachbuchen.

Wenn Sie den Zahlungsabgleich nicht sofort beim Produktivstart aktivieren, sondern nachträglich aktivieren wollen, sind unterschiedliche Szenarien denkbar, die dementsprechend auch eine unterschiedliche Vorgehensweise erfordern. Für die einzelnen Szenarios sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

Wurden bereits Jahreswechselarbeiten (Jahreswechsel) durchgeführt?

Sind beim ersten Zahlungsabgleich viele Fehler aufgetreten?

Ist das Datenvolumen hoch oder gering?

Daten für Zahlungsabgleich richtigstellen

 

Fehleranzahl gering

Fehleranzahl hoch

Datenvolumen gering kein Jahreswechsel

Einzelne FI-Belege nachbuchen.

FI-Belege nachbuchen

Datenvolumen gering und Jahreswechsel

  1. Jahreswechsel rückgängig machen.
  2. Einzelne FI-Belege nachbuchen.
  3. Report zur Zahlungsübernahme (RFFMS200) starten.
  4. Jahreswechsel durchführen.
  5. RFFMS200 starten.
  1. Jahreswechsel rückgängig machen.
  2. FI-Belege nachbuchen.
  3. Report zur Zahlungsübernahme (RFFMS200) starten.
  4. Jahreswechsel durchführen.
  5. RFFMS200 starten.

Datenvolumen hoch kein Jahreswechsel

Einzelne FI-Belege nachbuchen.

FI-Belege nachbuchen.

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