
Daten für Zahlungsabgleich richtigstellen 
Die Daten der Finanzbuchhaltung und des Haushaltsmanagements können beim Zahlungsabgleich nur dann übereinstimmen, wenn die unter
Voraussetzungen Zahlungsabgleich beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.Abstimmfehler, die dadurch entstanden sind, daß die Fortschreibung der Daten bislang nicht so erfolgt ist, wie sie der Zahlungsabgleich erfordert, können Sie durch das Nachbuchen der Finanzbuchhaltungsbelege (FI-Belege) richtigstellen. Vor dem Nachbuchen müssen Sie jedoch dafür sorgen, daß die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen zum Nachbuchen finden Sie im Einführungsleitfaden Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung im Abschnitt Finanzbuchhaltungsbelege nachbuchen.
Wenn Sie den Zahlungsabgleich nicht sofort beim Produktivstart aktivieren, sondern nachträglich aktivieren wollen, sind unterschiedliche Szenarien denkbar, die dementsprechend auch eine unterschiedliche Vorgehensweise erfordern. Für die einzelnen Szenarios sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:
Wurden bereits Jahreswechselarbeiten (Jahreswechsel) durchgeführt?
Sind beim ersten Zahlungsabgleich viele Fehler aufgetreten?
Ist das Datenvolumen hoch oder gering?
Daten für Zahlungsabgleich richtigstellen
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Fehleranzahl gering |
Fehleranzahl hoch |
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Datenvolumen gering kein Jahreswechsel |
Einzelne FI-Belege nachbuchen. |
FI-Belege nachbuchen |
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Datenvolumen gering und Jahreswechsel |
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Datenvolumen hoch kein Jahreswechsel |
Einzelne FI-Belege nachbuchen. |
FI-Belege nachbuchen. |