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Einsatzmöglichkeiten

Dieser Prozeß ermöglicht Ihnen, sowohl reinen als auch kombinierten Pipelinetransport innerhalb der Komponenten Gefahrgutprüfungen und Gefahrgutpapiere im System abzubilden. Materialien, die über eine Pipeline transportiert werden, gelten nicht als Gefahrgut. Für Pipelinetransporte werden daher keine Gefahrgutprüfungen durchgeführt. Das System gibt standardmäßig für reine Pipelinetransporte keine Gefahrgutpapiere aus.

Der folgende Fall ist ein Beispiel für einen Pipelinetransport, bei dem die Gefahrgutprüfungen durchgeführt werden soll.

Sie transportieren ein Material via Pipeline. Da es keine Gefahrgutvorschrift für den Verkehrsträgertyp Pipeline gibt, wollen Sie nicht, daß Gefahrgutprüfungen ablaufen. Sie wollen aber sicherstellen, daß - aus der Zieladresse des Pipelinetransportes abgeleitet - ein Datensatz mit dem Land des Zielknotens und dem Verkehrsträgertyp Straße auf dem Lieferschein angedruckt wird. Eine Gefahrgutprüfung soll für diesen Datensatz durchgeführt werden.

Diesen Szenario bilden Sie ab, indem Sie einen zusätzlichen Datensatz mit dem Verkehrsträgertyp 01 (Straße) in die entsprechende Tabelle einfügen und die Datensätze mit dem Verkehrsträgertyp 20 (Pipeline) als nicht prüfungs- und papierrelevant kennzeichnen.

Voraussetzungen

Ablauf

  1. Das System ermittelt aus dem Vertriebsbeleg alle Land-Verkehrsträgertyp-Kombinationen.
  2. Hinweis

    Siehe hierzu auch Erweiterte Ermittlung der Land-Verkehrsträgertyp-Kombination.

  3. Das System startet die Abarbeitung der Gefahrgutprüfmethoden, wobei nur diejenigen Routenabschnitte und Strecken berücksichtigt werden, bei denen kein Pipelinetransport stattfindet.
  4. Das Prüfungsprotokoll wird erzeugt. Bei kombiniertem Pipelinetransport (z.B. Pipelinetransport von Frankfurt/Main nach Rotterdam und Weitertransport per Schiff ab Rotterdam nach USA) erhalten Sie im Protokollkopf die Nachricht Keine Gefahrgutprüfungen für Verkehrsträgertyp 20 (Pipeline). Wenn es sich um einen reinen Pipelinetransport handelt, erzeugt das System kein Prüfungsprotokoll und Sie erhalten die Nachricht Keine Gefahrgutprüfungen für Verkehrsträgertyp 20 (Pipeline).

Ergebnis

Standardmäßig führt das System für alle Land-Verkehrsträgertyp-Kombinationen, die den Verkehrsträgertyp 20 (Pipeline) enthalten, keine Gefahrgutprüfungen durch und erzeugt standardmäßig auch keine Gefahrgutpapiere.

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