
Genehmigungspflicht für Meldungen
Verwendung
Zu einer optimierten Meldungsabwicklung in Ihrem Unternehmen können Sie im Customizing pro Meldungsart einen Genehmigungsschritt aktivieren, der die Weiterbearbeitung der neu erfaßten Meldungen steuert. Unterliegt eine neu erfaßte Meldung einer Genehmigungspflicht, erhält sie zunächst den Status zur Genehmigung vorlegen und kann vorerst nicht weiter bearbeitet werden. Dieser Status erfordert explizit eine Entscheidung zur Genehmigung von einer verantwortlichen Person oder Abteilung. Hierzu wird über den SAP Business Workflow ein Workflow gestartet, der automatisch diese Person oder Abteilung benachrichtigt, daß eine Meldung zur Genehmigung ansteht. Abhängig von der Entscheidung sind folgende Bearbeitungsvarianten möglich:
In diesem Fall wird die Meldung zur Weiterbearbeitung freigegeben (d.h. der betriebswirtschaftliche Vorgang Genehmigung erteilen wird ausgeführt, der gleichzeitig in der Meldung die Status Genehmigung OK und Meldung in Arbeit setzt). Danach kann die Meldung wie üblich bearbeitet werden (z.B. Maßnahmen können eingeleitet werden).
In diesem Fall wird die Meldung zur Weiterbearbeitung nicht freigegeben (d.h. der betriebswirtschaftliche Vorgang Genehmigung ablehnen wird ausgeführt, der gleichzeitig in der Meldung die Status Genehmigung abgelehnt und Meldung abgeschlossen setzt).
Der Erfasser einer Meldung kann von seinem Workplace aus den aktuellen Meldungsstatus und somit auch die Entscheidung im Falle einer Genehmigungspflicht verfolgen.
Voraussetzungen
Im Customizing der Anwendungsübergreifenden Komponenten unter Meldung
® Meldungseröffnung ® Partner ® Partnerschemata definieren (Partnerrollen zur Meldungsart zuordnen) ist zur gewünschten Meldungsart das Kennzeichen Genehmigungspflichtig gesetzt.