
Kombination von Weniger- und Mehreinnahmen 
Szenario
Eine Gemeinde plant den Bau eines Kindergartens. Sie erhält dafür einen Investitionszuschuß vom Land in Höhe von EUR 400.000, wenn Sie Eigenmittel in Höhe von EUR 600.000 bereitstellt. Außerdem gibt es eine Elterninitiative, die Spenden in Höhe von mindestens EUR 30.000 zur Verfügung stellen möchte. Im Haushaltsplan wird die Gesamtsumme von EUR 1.030.000 ausgewiesen.
Zielsetzung
Die Gemeinde will sicherstellen, daß der Investitionszuschuß und die zugesagte Spende erst verausgabt werden dürfen, nachdem das Geld tatsächlich eingegangen ist, d.h. auf der jeweiligen Einnahmen-HHM-Kontierung verbucht wurde. Für die Spende soll außerdem gelten, daß sie in ihrer tatsächlichen Höhe, also ggf. auch mehr oder weniger als EUR 30.000 verbraucht werden darf.
Voraussetzungen
Weitere Informationen zum Anlegen von Haushaltsvermerken finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung im Abschnitt Haushaltsvermerke anlegen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung in den Abschnitten Budgetunterarten anlegen und Einstellungen für Budgetunterarten vornehmen.
Außerdem gelten die jeweiligen Voraussetzungen für das Verfahren (Abrufverfahren, Verteilungsverfahren 1 oder 2), das Sie für die budgeterhöhenden Einnahmen einsetzen.
Lösung
Damit der Investitionszuschuß und die Spende erst ausgegeben werden können, nachdem das Geld eingegangen ist, werden die Einnahmen-HHM-Kontierungen, auf denen der Geldeingang verbucht wird (Finanzpositionen: Landeszuschuß und Spenden), im System wie eine budgeterhöhende Einnahme behandelt. In der Stammdatenpflege ordnen Sie der Einnahmenfinanzposition "Landeszuschuß" die Ausgabenfinanzposition "Kindergarten" zu. Außerdem hinterlegen Sie einen Einnahmen- und einen Ausgabenhaushaltsvermerk der Haushaltsvermerkart Wenigereinnahmen verpflichten zu Wenigerausgaben (02) zu. Die Einnahmenfinanzposition "Spenden" ordnen Sie ebenfalls der Ausgabenfinanzposition "Kindergarten" zu. Hier hinterlegen Sie einen Einnahmen- und einen Ausgabenhaushaltsvermerk der Haushaltsvermerkart Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausgaben und Wenigereinnahmen verpflichten zu Wenigerausgaben (03).
In der Regelpflege definieren Sie folgende Intervalle:
Intervall für Mehreinnahmen
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Landeszuschuß |
Spenden |
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|
Mindesteinnahme |
0 |
0 |
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Obergrenze |
400.000 |
offen |
Die Mindesteinnahme von 0 bewirkt, daß eine Einnahme auf dieser HHM-Kontierung sofort bei Bedarf von der Ausgaben-HHM-Kontierung in Anspruch genommen werden darf.
Die Obergrenze von EUR 400.000 bewirkt, daß nur Einnahmen in Höhe des Zuschusses in Anspruch genommen werden dürfen. Eine offene Obergrenze hingegen erlaubt eine Inanspruchnahme in voller Höhe.
Auf der Ausgaben-HHM-Kontierung wird Originalbudget in Höhe von EUR 1.000.000 erfaßt. Der Zuschuß und die Spende wird über eine Budgetaktualisierung abgebildet, d.h. es wird Budget aus Wenigerausgabe (Budgetunterart) in Höhe von EUR 400.000 (Finanzposition: Landeszuschuß) und EUR 30.000 (Finanzposition: Spenden) erfaßt. Die Wenigerausgabe reduziert das verfügbare Budget, d.h. im Originalbudget enthaltene Investitionszuschüsse/Spenden werden abgezogen, so daß zunächst nur der Eigenanteil ausgegeben werden kann.
Im Verlauf des Kindergartenbaus wird das dafür vorgesehene Budget durch verschiedene Geschäftsvorfälle wie bspw. Auszahlungsanordnungen, Bestellungen, oder Mittelreservierungen nach und nach verbraucht. Bei der Buchung dieser Geschäftsvorfälle prüft das Programm jeweils, ob noch ausreichend Mittel auf der Ausgaben-HHM-Kontierung vorhanden sind. Wenn das verfügbare Budget aufgebraucht ist, prüft das Programm, ob auf den zugeordneten Einnahmen-HHM-Kontierungen (Finanzpositionen: Landeszuschuß und Spenden) noch Budget für den Kindergartenbau verfügbar ist. Wenn ja, wird dieses Budget von der Ausgaben-HHM-Kontierung in Anspruch genommen.