
Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausgaben 
Szenario
Eine Gemeinde unterhält ein Schwimmbad für das es im Haushaltsplan Unterhaltskosten von 100.000 EUR vorsieht. Auf der Einnahmenseite stehen diesem Betrag 100.000 EUR aus dem Eintrittskartenverkauf gegenüber. In schönen Sommern steigen erfahrungsgemäß die Besucherzahlen. Dies führt einerseits zu höheren Einnahmen aus dem Eintrittskartenverkauf und anderseits zu höheren Unterhaltskosten, bspw. durch den vermehrt notwendigen Einsatz von Desinfektionsmitteln.
Zielsetzung
Für die erhöhten Unterhaltskosten steht auf der Ausgaben-HHM-Kontierung kein Originalbudget zur Verfügung. Da diesen Mehrausgaben jedoch auch Mehreinnahmen gegenüberstehen, sollen die Mehrausgaben in Höhe der Mehreinnahmen gleich bei Verabschiedung des Haushaltsplans genehmigt werden.
Voraussetzungen
Im Customizing des Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung muß ein Haushaltsvermerk mit der Haushaltsvermerkart Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausgaben (01) angelegt sein.
Weitere Informationen zum Anlegen von Haushaltsvermerken finden Sie im Einführungsleitfaden Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung im Abschnitt Haushaltsvermerke anlegen.
Außerdem gelten die jeweiligen Voraussetzungen für das Verfahren (Abrufverfahren, Verteilungsverfahren 1 oder 2), das Sie für die budgeterhöhenden Einnahmen einsetzen.
Lösung
Damit nur die 100.000 EUR übersteigenden Mehreinnahmen aus dem Eintrittskartenverkauf ausgegeben werden dürfen, wird die Einnahmen-HHM-Kontierung (Finanzposition: Eintrittsgelder), auf der die Einnahmen verbucht werden, im System wie eine budgeterhöhende Einnahme behandelt. In der Stammdatenpflege ordnen Sie dieser Einnahmen-HHM-Kontierung die Ausgaben-HHM-Kontierung (Finanzposition: Unterhaltskosten) zu. Außerdem hinterlegen Sie einen Einnahmen- und einen Ausgabenhaushaltsvermerk der Haushaltsvermerkart Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausgaben (01).
In der Regelpflege definieren Sie folgendes Intervall:
Mindesteinnahme: 100.000, d.h. eine Einnahme auf dieser HHM-Kontierung wirkt erst ab EUR 100.000 budgeterhöhend.
Obergrenze: keine; auf diese Weise stellen Sie sicher, daß die Einnahmen, die den im Haushaltsplan ausgewiesenen Betrag von EUR 100.000 übersteigen in voller Höhe in Anspruch genommen werden dürfen.
Auf der Ausgaben-HHM-Kontierung (Finanzposition: Unterhaltskosten) wird Originalbudget in der Höhe erfaßt, die die Unterhaltskosten in einem durchschnittlichen Sommer deckt, also EUR 100.000.
Im Verlauf des Sommers wird das für Unterhaltskosten vorgesehene Budget durch verschiedene Geschäftsvorfälle wie bspw. Auszahlungsanordnungen, Bestellungen, oder Mittelreservierungen nach und nach verbraucht. Bei der Buchung dieser Geschäftsvorfälle prüft das Programm jeweils, ob noch ausreichend Mittel auf der Ausgaben-HHM-Kontierung vorhanden sind. Wenn das aktuelle Budget aufgebraucht ist, prüft das Programm, ob auf der zugeordneten Einnahmen-HHM-Kontierung noch Budget aus Mehreinnahmen verfügbar ist. Wenn ja, wird dieses Budget von der Ausgaben-HHM-Kontierung in Anspruch genommen.