
Anordnung genehmigen (freigeben)
Voraussetzungen
Nur vollständige Anordnungen können genehmigt oder abgelehnt werden.
Nicht jede Anordnung muß in einem separaten Schritt genehmigt werden: Die Freigabe im System entfällt, wenn Sie im Customizing festgelegt haben, daß genehmigte Anordnungen automatisch gebucht werden. Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden in der Dokumentation zum Abschnitt Verarbeitung von Anordnungstypen steuern.
Vorgehensweise

Falls Sie die Nummer der Anordnung nicht wissen oder verschiedene Anordnungen mit gemeinsamen Merkmalen (z.B. ein gemeinsamer Erfassungstag) freigeben möchten, können Sie mit Hilfe der Selektion aus der Menge aller Anordnungen eine Auswahl treffen. Siehe hierzu:
Selektion in der Zahlungsanordnung.Ergebnis
Die Auszahlungsanordnung wird mit dem Status "genehmigt" im System abgespeichert. Aus technischer Sicht sind eine abgelehnte und eine noch nicht genehmigte Zahlungsanordnung nicht zu unterscheiden: bei beiden ist das Feld freigegeben im Belegkopf leer.

Freigebene Anordnungen können nicht mehr geändert werden. Allerdings ist es möglich, eine bereits freigegebene Anordnung nachträglich abzulehnen. Dies erreichen Sie über Anordnung
Genehmigte Anordnungen können in einem nächsten Schritt von der Kasse gebucht werden.