
Anordnung vollständig setzen
Voraussetzungen
Eine Anordnung kann direkt bei der Erfassung vollständig gesetzt werden. Wenn die Anordnung bereits erfaßt ist, können Sie das Vollständig-Kennzeichen im Ändern-Modus der Anordnung setzen.
Die Zahlungsanordnung muß vollständig und widerspruchsfrei sein, damit sie vollständig gesetzt werden kann. Diese Regel beinhaltet, daß Anordnungen mit dem Betrag 0 nicht vollständig gesetzt werden können.
Vorgehensweise
Wählen Sie Anordnung
® Vollständig sichern.Ergebnis
Das System führt im Hintergrund Prüfungen im Hinblick auf die Konsistenz des Belegs durch und ändert - nach erfolgreicher Prüfung - den Status der Zahlungsanordnung auf "vollständig".
Falls Sie eine Anordnung mit dem Status "vollständig" ändern, setzt das System das Vollständig-Kennzeichen zurück. Sie müssen den Status dann anschließend wieder auf "vollständig" setzen.
Vollständige Anordnungen können in einem nächsten Schritt genehmigt oder abgelehnt werden.

Nicht jede Anordnung muß in einem separaten Schritt genehmigt werden: Die Freigabe im System entfällt, wenn Sie im Customizing festgelegt haben, daß vollständige Anordnungen automatisch im Status "genehmigt" gespeichert werden. Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden in der Dokumentation zum Abschnitt Verarbeitung von Anordnungstypen steuern.