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Definition

Die Prinzipien (Sollprinzip, Istprinzip 1, Istprinzip 2) unterscheiden sich darin,

und

Struktur

Bei der Vertragsanlage wählen Sie eines der Prinzipien auf der Registerkarte Grunddaten/Basisdaten im Bereich Zinsberechnungskapital nach aus. Folgende Prinzipien, die für Raten- und Annuitätendarlehen in bezug auf das Zinsberechnungskapital von Bedeutung sind, stehen Ihnen zur Verfügung:

Sollprinzip

Beim Sollprinzip führen gebuchte Tilgungsforderungen zum jeweiligen Verrechnungstermin zur Verminderung des Zinsberechnungskapitals. Die zugehörigen Zahlungseingänge sowie die Zahlungstermine bleiben unberücksichtigt.

Es ergeben sich folgende Veränderungen im Finanzstrom:

Istprinzip

Beim Istprinzip wird das Zinsberechnungskapital auf Basis der gebuchten Tilgungszahlungseingänge und nicht aufgrund von Tilgungssollstellungen zum jeweiligen Verrechnungstermin verringert. Ist in der Tilgungskondition das Kennzeichen sofortige Verrechnung gesetzt, so erfolgt die Verrechnung zum tatsächlichen Zahlungstermin.

Es ergeben sich folgende Veränderungen im Finanzstrom:

Eine verminderte Tilgungszahlung bewirkt ein höheres Zinsberechnungskapital für alle folgenden Perioden.

Istprinzip 1

Die annuitätische Leistungsrate bleibt auch bei verspätetem Zahlungseingang konstant.

Solange die Tilgungszahlung für eine Periode nicht erfolgt ist, bleibt die Aufteilung der annuitätischen Leistungsrate in Zins- und Tilgungsanteil auch für die folgende Periode gleich.

Bei einer verminderten Tilgungszahlung ändert sich die Aufteilung der annuitätischen Leistungsrate für die folgende Periode. Eine verminderte Tilgungszahlung führt zu einer höheren Zinsbelastung, woraus aufgrund der konstanten Leistungsrate ein niedrigerer Tilgungsanteil resultiert.

Istprinzip 2

Bei einer verspäteten oder verminderten Tilgungszahlung ändert sich die annuitätische Leistungsrate. Da die Zinsbelastung durch das erhöhte Zinsberechnungskapital in der nächsten Periode größer wird und die Tilgungsbelastung dem ursprünglich berechneten Plan (gemäß Sollprinzip) entspricht, erhöht sich die Leistungsrate und bleibt nicht konstant.

Eine verminderte Tilgungszahlung führt nur zu einer Änderung der Berechnung in der nächsten Berechnungsperiode. In den Folgeperioden wird bis zur Sollstellung der aktuellen Periode davon ausgegangen, daß die Restzahlung bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein wird. Dies wird in der Berechnung dadurch erreicht, daß intern ein Zahlungseingang über den Restbetrag zum jeweils nächsten Fälligkeitstermin simuliert wird.

 

 

 

 

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