Anfang des InhaltsbereichsObjektdokumentation Tiefste rückrechenbare Abrechnungsperiode Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Definition

Die am weitesten zurückliegende Abrechnungsperiode, bis zu der zurückgerechnet werden darf. Für den Personalabrechnungskreis ist sie im Abrechnungsverwaltungssatz hinterlegt.

Verwendung

Sie legen die tiefste rückrechenbare Abrechnungsperiode nach Ihren betrieblichen Richtlinien fest, z.B. daß ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Rückrechnung mehr in das Vorjahr erfolgen darf.

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