aus. Sie gelangen auf das Bild Reisemanagement.
Wählen Sie Werkzeuge ®
Kreditkartenclearing ®
Kreditkartendatei einlesen.
Sie gelangen auf das Bild Einlesen von Kreditkartendaten (Kreditkartenclearing).
Geben Sie die Unternehmenskennung ein, die zwischen der Kreditkartenfirma und ihrem Unternehmen vereinbart ist. Es kann sein, dass Sie für unterschiedliche Files unterschiedliche Unternehmenskennungen haben (Reisestellenkarte, Transaktionsdaten etc.).
Wählen Sie einen der drei Verarbeitungsparameter aus.
Um die Standardverarbeitung auszuwählen, markieren Sie Alle Belege in Belegpuffer. Um eine automatische Verarbeitung zu ermöglichen, markieren Sie entweder den Verarbeitungsparameter Belege nur in leere Reisen oder Belege auch einfügen falls vorhanden.
Um das Programm zunächst im Testlauf zu starten, aktivieren Sie den Parameter Testlauf.
Sollte die Kreditkartendatei nicht lokal gespeichert sein, so markieren Sie das Feld Datei nicht lokal und präzisieren Sie den Pfad im nachfolgenden Feld.
Wählen Sie Programm ®
Ausführen (F8).
Sie gelangen auf das Dialogfenster Selektion des Kreditkartenfiles.
Wählen Sie die gewünschte Datei aus und wählen Sie OK.
Das Programm erzeugt ein Verarbeitungsprotokoll.
Falls notwendig, beheben Sie die aufgetretenen Fehler laut Fehlerliste.
Führen Sie das Programm im Echtlauf durch, indem Sie den Parameter Testlauf deaktivieren.
Sollten Sie das Programm direkt im Echtlauf gestartet haben, so wurden alle fehlerfreien Kreditkartentransaktionen entsprechend Ihrer gewählten Verarbeitungsart (siehe Punkt 4) verarbeitet. Die fehlerhaften Transaktionen wurden hingegen in eine separate Fehlertabelle gestellt, und das System erstellt ein detailliertes Fehlerprotokoll.
Beheben Sie die protokollierten Fehler entweder durch Customizing- oder Stammdatenänderungen oder nutzen Sie die Transaktion PRCCE, um Fehler in der Kreditkartendatei direkt zu korrigieren.
Anschließend erzeugen Sie mittels Transaktion PRCCF aus den korrigierten fehlerhaften Kreditkartenumsätzen eine neue Datei und spielen diese erneut ein, wie ab Punkt 2 beschrieben.