Einsatzmöglichkeiten
Diese Funktion der Logistik-Rechnungsprüfung ermittelt Differenzwerte aufgrund rückwirkend gültiger Preisänderungen und erstellt zugehörige Abrechnungsbelege. Sie können auch Einkaufsbelegpositionen neu bewerten, zum denen Rechnungen oder Gutschriften in verschiedenen Währungen erfaßt wurden. Die Abrechnungsbelege der Neubewertung können als
Nachrichten oder per EDI an den Lieferanten gesendet werden.Ein optimaler betriebswirtschaftlicher Einsatz ist gegeben, bei
bei denen in regelmäßigen Abständen Lieferungen zu derselben Bestell- oder Lieferplanposition erfolgen
wenn sich Differenzbeträge beispielsweise allein aufgrund von Preisänderungen ergeben

Voraussetzungen
Anwendung
Customizing
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Funktion |
Einstellungen im Customizing der Logistik-Rechnungsprüfung |
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Der Neubewertung muß eine Belegart zugeordnet sein. |
Eingangsrechnung ® Nummernvergabe ® Nummernvergabe für Buchhaltungsbelege pflegen |
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Es müssen Nachrichtenkonditionssätze zum Erzeugen von Nachrichten und Abrechnungsbelegen gepflegt sein. |
Nachrichtenfindung ® Konditionen pflegen |
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Es muß das Nachrichtenschema MR0005 gepflegt sein. |
Nachrichtenfindung ® Nachrichtenschema |
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Es müssen die Nachrichtenarten RAP für Druck und Fax, RAP 6 für EDI, gepflegt sein: |
Nachrichtenfindung ® Nachrichtenart |
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Es muß der Vorgangsschlüssel RAP, Aufwand oder Ertrag aus Neubewertung gepflegt sein, der bestimmt, auf welche Konten gebucht wird. |
Automatische Buchungen einstellen |
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Damit das Feld Neubewertung im Lieferantenstammsatz pflegbar ist, muß der Feldstatus betreffender Kontogruppen auf Kanneingabe gesetzt sein. |
Einstellungen im Customizing der Logistik Allgemein: Geschäftspartner ® Lieferant ® Steuerung ® Kontengruppen und Feldauswahl Lieferanten festlegen |
Ablauf
Nach Abschluß von Einkaufsverhandlungen können Preise und Konditionen rückwirkend geändert werden. Der Wareneingang wird mit den Einkaufskonditionen bewertet und bildet die Grundlage für die Abrechnung.
Für bereits abgerechnete Lieferungen und Leistungen werden demnach andere Preise ermittelt als dieses zum Abrechnungszeitpunkt möglich war. Deshalb müssen
Stornieren der Belege der Neubewertung
Sie möchte Rechnungsbelege stornieren. Dabei haben Sie für rückwirkende Preisänderungen in der Bestellung auch Belege mit der Neubewertung erstellt. Um einen durch eine Neubewertung erzeugten Beleg stornieren zu können, muß eine abgerechnete Menge in Höhe der Menge aus dem Neubewertungsbeleg vorhanden sein.
Die aus der Neubewertung resultierenden Belege müssen vor dem Storno der Rechnung storniert werden. Der Ablauf wäre demnach wie folgt:
Siehe auch:
Differenzwertermittlung Buchen der Neubewertung Neubewertung durchführen