
Überwachung der maximal zulässigen Lagerdauer
Verwendung
Diese Funktion hilft Ihnen, die Einhaltung von Lagerfristen für
Abfälle von der Entsorgungsabwicklung aus zu überwachen.Voraussetzungen
Der Erfassungsbeleg enthält folgende Daten:

Wenn Sie beim Anlegen oder Ändern eines Erfassungsbelegs einen Abfall und im Feld Werk EntsAbw. ein
Werk eingeben, schlägt das System für die maximal zulässige Lagerdauer den Wert vor, der im Materialstamm des Abfalls für das Werk im Feld Max.Lagerungszeit angegeben wurde. Sie können diesen Wert in der Detailsicht des Erfassungsbelegs ändern.
Der Vorschlagswert für die maximal zulässige Lagerdauer wird nicht aktualisiert. D.h., wenn Sie im Materialstamm eine andere Lagerdauer eingeben oder wenn Sie ein anderes Werk eingeben, für das im Materialstamm eine andere Lagerdauer eingegeben wurde, wird diese andere Lagerdauer nicht automatisch nachgelesen und übernommen.
Funktionsumfang
Das System zeigt Ihnen zu jedem Erfassungsbeleg in der Belegübersicht der Entsorgungsabwicklung im Feld Lagerfrist folgendermaßen die Einhaltung der Lagerfrist an:
: Lagerfrist ist nicht überschritten.
: Lagerfrist ist nicht überschritten, Tagesdatum liegt jedoch innerhalb der Meldefrist.
: Lagerfrist ist überschritten.
Die Ikone, die Ihnen für einen Erfassungsbeleg angezeigt wird, wird jedes Mal beim Einstieg in die Entsorgungsabwicklung anhand des aktuellen Tagesdatums neu ermittelt. Je nachdem, ob dieses Datum vor oder nach dem Ende der Lagerfrist liegt, zeigt Ihnen das System folgendermaßen die Ikonen an:

Der Beginn der Lagerfrist wird folgendermaßen ermittelt:
Das Ende der Lagerfrist ergibt sich aus dem Beginn der Lagerfrist und der maximal zulässigen Lagerdauer aus dem Erfassungsbeleg. Die Meldefrist können Sie im Feld Meldefrist der
Erfassungshilfe festlegen.