
Zählwerksaustausch abbilden
Verwendung
Ein Zählwerksaustausch muß beispielsweise im System abgebildet werden, wenn das Zählwerk eines Zählers defekt ist und durch ein neues ersetzt werden muß oder wenn ein kompletter Zähler erneuert wird. Da der Stand des neuen Zählers meistens nicht mit dem Stand des alten Zählers übereinstimmt, wird der neu erfaßte Meßbeleg gekennzeichnet, um den Bruch in den kontinuierlich steigenden oder fallenden Ständen zu erklären.

Ablesedatum |
Zählerstand |
Kennzeichen |
Gesamtzählerstand |
17.08.1997 |
20010 |
20010 | |
24.08.1997 |
20100 |
20100 | |
31.08.1997 |
20190 |
20190 | |
04.09.1997 |
00400 |
Zählwerksaustausch |
20190 |
10.09.1997 |
00410 |
20200 |
Wenn Sie einen Meßbeleg erfassen, der einen Zählwerksaustausch dokumentiert, ändert sich der Gesamtzählerstand nicht. Sie erfassen mit diesem Meßbeleg den neuen Stand, den das neu eingebaute Zählwerk bei Nutzungsbeginn hat. Der Gesamtzählerstand ändert sich zum vorherigen Meßbeleg nicht.
Sollte also die Situation eintreten, daß das alte Zählwerk nach der letzten Zählerstandserfassung noch eine bestimmte Anzahl von Einheiten weitergezählt hat, bevor Sie es austauschen, sollten Sie zunächst einen Meßbeleg erfassen, der den letzten Zählerstand des alten Zählers dokumentiert. Danach erfassen Sie einen weiteren Meßbeleg, der den Stand des neu eingebauten Zählwerks bei Nutzungsbeginn dokumentiert. So stellen Sie sicher, daß alle gezählten Einheiten im System erfaßt wurden.
Vorgehensweise
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