
Genehmigungen (CS-SE/PM-EQM-SF)
Definition
Zustimmung, die je nach Einstellung benötigt wird, bevor ein Auftrag freigegeben oder technisch abgeschlossen werden darf.
Eine Genehmigung heißt |
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Angelegt |
wenn sie als Stammsatz angelegt wurde. |
Gelöscht |
wenn ihr Stammsatz gelöscht wurde. |
Zugeordnet |
wenn sie entweder einem technischen Objekt oder einem Auftrag zugeordnet wurde. |
Nicht relevant |
wenn ihre Zuordnung zu einem technischen Objekt oder Auftrag momentan nicht wirksam ist. |
Erteilt |
wenn sie von einem dafür verantwortlichen Mitarbeiter erteilt wurde. |
Zurückgenommen |
wenn sie von einem Mitarbeiter widerrufen wurde, nachdem sie bereits erteilt worden war. |
Verwendung
Sie können Genehmigungen verwenden, wenn Sie möchten, daß vor der Ausführung von Aufträgen spezielle Zustimmungen eingeholt werden müssen.
Genehmigungen können folgenden Objekten zugeordnet werden:
Struktur
Genehmigungen können grundsätzlich folgende Bereiche betreffen:
Schutzvorkehrungen der Mitarbeiter und der Umgebung: Ausstattung der Mitarbeiter mit Gehörschutz oder Säureschutzausrüstung, Absicherung des Arbeitsbereiches, Einrichtung einer explosionsgeschützten Zone, Freischaltschein
Sicherstellung des Budgets, Zustimmung des Werkleiters
Es ist deshalb sinnvoll, Genehmigungen zu übersichtlichen Genehmigungstypen zusammenzufassen, z.B. Sicherheitsgenehmigungen und Arbeitsgenehmigungen