
Definition von Variablen in Prozeßdatenanforderungen und Berechnungsformeln
Verwendung
Variablen definieren Sie in Prozeßdatenanforderungen und -berechnungsformeln, wenn Sie den Wert eines Meldungsmerkmals in eine nachfolgende Prozeßvorgabe übernehmen wollen.
Sie können die Variable dort z.B. in folgenden Zusammenhängen verwenden:
Funktionsumfang
Sie können für jedes Meldungsmerkmal einer Prozeßvorgabe eine Variable definieren. Die Variable erhält automatisch den Datentyp des Meldungsmerkmals (z.B. CHAR oder NUM).
Je nachdem, wie Sie die Variable definieren, gilt diese
Sie definieren eine Variable, indem Sie der Prozeßvorgabe unmittelbar vor dem Meldungsmerkmal eines der folgenden Merkmale zuordnen:
Merkmal |
Bedeutung |
Bewertung |
PPPI_VARIABLE |
innerhalb der Herstell- |
neuer Variablenname (s.u.) |
PPPI_GLOBAL_VARIABLE |
für den gesamten Prozeßauftrag gültige Variable |
neuer Variablenname (s.u.) |
Den Namen der Variablen können Sie im Prinzip frei wählen. Um Konflikte mit anderen Funktionen auszuschließen, vermeiden Sie jedoch

Wenn eine Variable für den gesamten Prozeßauftrag definiert wurde, überträgt das System ihren Wert erst dann in Prozeßvorgaben anderer Herstellanweisungen, wenn er nicht mehr geändert werden kann. Dies ist der Fall, nachdem der Wert rückgemeldet wurde, d.h. wenn die zugehörige Prozeßmeldung zum Versenden an die Prozeßkoodination übergeben wurde.