
Meldungsmerkmale in Prozeßdatenanforderungen
Verwendung
Eine Prozeßdatenanforderung für eine Herstellanweisung muß die folgenden Meldungsmerkmale enthalten:
In der Prozeßdatenanforderung folgt die Definition der Meldungsmerkmale unmittelbar auf die entsprechende Meldungsart.
Wie Sie die Meldungsmerkmale der Datenanforderung zuordnen müssen, hängt davon ab, wie sie verarbeitet, d. h. bewertet werden sollen. Dies kann folgendermaßen geschehen:
Sie können die Meldungsmerkmale in beliebiger Reihenfolge definieren. Allerdings müssen die zu einem Meldungsmerkmal gehörenden Prozeßvorgabemerkmale in der Reihenfolge definiert werden, die in dem entsprechenden unten angeführten Abschnitt beschrieben wird.

Funktionsumfang
Die Prozeßdatenanforderung umfaßt folgende Funktionen: