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Verwendung

Die in den Vereinigten Staaten festgelegte Richtlinie der Accessibility (Section 508) soll Sehbehinderten ermöglichen, Software-Oberflächen problemlos bedienen zu können. In der Regel werden alle Texte, die auf einer Oberfläche vorkommen, mit einem externen Tool vorgelesen. Dies setzt voraus, dass alle Bildschirmelemente, auch Symbole, Drucktasten u.ä., mit Texten oder Quick-Infos versehen sind.

Im Kontext von BSP-Applikationen stehen Ihnen für die Gestaltung von Oberflächen über den Tag Browser die BSP-Extension HTMLB zur Verfügung.

Achtung

Achten Sie besonders auf die Accessibility bei BSP-Applikationen, die Tabellen, Tabstrips und Tree Controls beinhalten. Diese drei Arten von Oberflächenelementen sind für Screen Reader nicht immer einfach vorzulesen.

Integration

Bei der Entwicklung von BSP-Applikationen können Sie angeben, ob nach den Regeln der Accessibility vorgegangen werden soll oder nicht.

Die Angabe der Accessibility ist in die BSP-Laufzeit integriert:

  1. Geben Sie die Accessibility in der URL an:
  2. ...?sap-accessibility=X

  3. Fragen Sie die Accessibility in der BSP-Laufzeit ab:

runtime->with_accessibility( ) = 'X'
Die Accessibility ist eingeschaltet.

runtime->with_accessibility( ) = ''
Die Accessibility ist nicht eingeschaltet.

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