
Quellensteuerformeln hinterlegen
Verwendung
Wenn Sie in der Einfachen Quellensteuer keine Formeln verwendet haben, besteht für Sie an dieser Stelle kein Handlungsbedarf.
Wenn Sie im Quellensteuerkennzeichen das Feld QSt.-Formel markiert haben, müssen Sie dieselbe Formel, wie sie für die Einfache Quellensteuer definiert ist, für die Erweiterte Quellensteuer definieren.
Vorgehensweise

Beachten Sie bei der Formelpflege in der Erweiterten Quellensteuer, daß Kopfdaten zur Formelpflege und die Formeln selbst erfaßt werden müssen. Für alle Formeln in der Einfachen Quellensteuer zu einem Land und Quellensteuerkennzeichen müssen Einträge in der Erweiterten Quellensteuer erfaßt werden. Kopfeinträge müssen pro Land und Quellensteuerkennzeichen erfolgen für jede Währung und jedes Quellensteuerland (die in der Einfachen Quellensteuer hinterlegt sind), mit dem entsprechenden Quellensteuertyp und Quellensteuerkennzeichen der Erweiterten Quellensteuer. In den Formeln selbst werden die Beträge erfaßt, entsprechend den Beträgen der Einfachen Quellensteuer.