Anfang des InhaltsbereichsFunktionsdokumentation Wiedererkennung von Mitarbeitern bei der Einstellung bei Mehrfachbeschäftigung Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Verwendung

Bei der Einstellung eines Mitarbeiters (Personalmaßnahme Einstellung) erkennt SAP R/3, ob bereits Beschäftigungsverträge zu diesem Mitarbeiter erfasst wurden. Dazu vergleicht SAP R/3 bestimmte persönliche Daten (Nachname, Vorname, Geburtsdatum und wenn eingesetzt die Personal-Identifikationsnummer (P0002_PERID)) mit Daten von Mitarbeitern, die bereits erfasst worden sind und die aktive oder inaktive Beschäftigungsverträge besitzen.

Sind bereits aktive Beschäftigungsverträge vorhanden, wird der neue Beschäftigungsvertrag mit dem zugehörigen Mitarbeiter verknüpft und die bereits erfassten Infotypsätze werden übernommen. Über das StrukturlinkData Sharing werden die gemeinsamen Daten dabei in allen Verträgen konsistent gehalten. Bei inaktiven Beschäftigungsverträgen können Sie wählen, ob Sie die Personalmaßnahme Wiedereinstellung durchführen oder einen neuen Beschäftigungsvertrag anlegen möchten.

Voraussetzungen

Um die Wiedererkennung von Mitarbeitern nutzen zu können, müssen Sie im Customizing der Personaladministration unter Anpassung der Arbeitsabläufe ® Einstellungen für Mehrfachbeschäftigung die folgenden Einstellungen vorgenommen haben:

Funktionsumfang

Nachdem Sie die relevanten Daten im Wiedererkennungsbild eingegeben haben, prüft SAP R/3, ob die Informationen mit denen eines bereits erfassten Mitarbeiters identisch sind. Wenn SAP R/3 mehr als eine mögliche Person findet, werden alle Personen in einem Anzeigefenster aufgelistet. Sie können dort den jeweils relevanten Mitarbeiter auswählen. Nachdem Sie Ihre Auswahl getroffen haben, kopiert SAP R/3 die persönlichen Daten in den neuen Beschäftigungsvertrag und verknüpft diesen mit der Person.

Aktivitäten

Für die Einstellung einer Person sind zwei Einstellszenarien möglich:

Die Person, für die ein neuer Beschäftigungsvertrag erfasst werden soll, ist dem Sachbearbeiter bekannt.

Die Person, für die ein neuer Beschäftigungsvertrag erfasst werden soll, ist dem Sachbearbeiter nicht bekannt.

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