
Bewertung der Kosten
Voraussetzungen
Über die Stichtagsbewertung erfolgt die Bewertung der Kosten nur, wenn Sie sich im Customizing des Bereichs Wertpapiere unter Buchhaltung operativer Bewertungsbereich → Bewertung → Behandlung akt.Kosten im operativen Bewertungsbereich festlegen dafür entschieden haben, die Kosten exklusive zu führen (d.h. das Kennzeichen 'Kosten inkl.' wurde dort nicht gesetzt).
Wenn Sie sich entschieden haben, die Kosten nicht inklusive zu führen, können Sie dort außerdem über das Kennzeichen Kosten antl. zwischen zwei Methoden wählen, wie bei anteiliger Ab-/Zuschreibung der Kosten die Höhe des Bewertungsbetrages der Kosten berechnet werden soll.
Funktionsumfang
Bei der Ausführung der Funktion Kursbewertung durchführen müssen Sie über ein Kennzeichen entscheiden, ob die aktivierten Kosten der zu bewertenden Bestände voll abgeschrieben werden sollen oder anteilig.
Im Folgenden wird erläutert, wie bei der jeweilig gewählten Methode die Bewertung der Kosten vorgenommen wird:
Die Kosten sollen anteilig abgeschrieben werden
Methode I
Wenn Sie im Customizing des Bereichs Wertpapiere unter Buchhaltung operativer Bewertungsbereich → Bewertung → Behandlung akt.Kosten im operativen Bewertungsbereich festlegen das Kennzeichen Kosten antl. nicht gesetzt haben, dann wird der Buchwert der aktivierten Kosten entsprechend der Ab- bzw. Zuschreibung im Wertpapier ab- bzw. zugeschrieben:
Bewertungsbetrag der Kosten in BW = (Wertpapierab- bzw. zuschreibung in BW / alter Buchwert in BW) * alter Buchwert der Kosten in BW
Titel-Bewertungsbetrag der Kosten in HW = (Wertpapierab- bzw. zuschreibung in BW / alter Buchwert in BW) * alter Buchwert der Kosten in HW
Gesamtbewertungsbetrag der Kosten in HW = (Gesamtabschreibung in HW / alter Buchwert in HW) * alter Buchwert der Kosten in HW
Devisenbewertungsbetrag der Kosten in HW = Gesamtbewertungsbetrag der Kosten in HW - Titel-Bewertungsbetrag der Kosten in HW
Legende:
BW = Bestandswährung
HW = Hauswährung
Methode II
Wenn Sie im Customizing des Bereichs Wertpapiere unter Buchhaltung operativer Bewertungsbereich → Bewertung → Behandlung akt.Kosten im operativen Bewertungsbereich festlegen das Kennzeichen Kosten antl. gesetzt haben, dann wird der Buchwert der aktivierten Kosten so ab- bzw. zugeschrieben, daß das Verhältnis des neuen Buchwerts der Kosten zum Anschaffungswert der Kosten dem Verhältnis von neuem Buchwert des Wertpapiers zum Anschaffungswert des Wertpapiers entspricht:
neuer Buchwert der Kosten in BW= (neuer Buchwert des Wertpapiers in BW / Anschaffungswert des Wertpapiers in BW) * Anschaffungswert der Kosten in BW
Bewertungsbetrag der Kosten in BW = Neuer Buchwert der Kosten in BW - Alter Buchwert der Kosten in BW
Titel-Bewertungsbetrag der Kosten in HW = Bewertungsbetrag der Kosten in BW * alter Devisenbuchkurs
neuer Buchwert der Kosten in HW = (neuer Buchwert des Wertpapieres in HW / Anschaffungswert des Wertpapiers in HW) * Kosten in HW
Gesamtbewertungsbetrag der Kosten in HW = Neuer Buchwert der Kosten in HW - Alter Buchwert der Kosten in HW
Devisenbewertungsbetrag der Kosten in HW = Gesamtbewertungsbetrag der Kosten in HW - Titel-Bewertungsbetrag der Kosten in HW
Legende:
BW = Bestandswährung
HW = Hauswährung
Die Kosten sollen voll abgeschrieben werden
Wenn Sie bei der Ausführung des Kursbewertung das Kennzeichen Aktiv. Spesen voll abschreiben wählen, bedeutet dies nicht, daß die Kosten in jedem Fall voll abgeschrieben werden, sondern es wird zwischen den folgenden Situationen unterschieden:
In diesem Fall erfolgt die Abschreibung der Kosten in voller Höhe.
= Gesamtabschreibung in Hauswährung / alter Buchwert in Hauswährung
Beispiel
Anteilige Ab-/Zuschreibung der Kosten Methode I versus Methode II
Anschaffungswert = 100
Kosten = 10
aktueller Marktwert des WP = 90
Abschreibung = 10
Bewertungsbetrag der Kosten = -10 / 100 * 10 = -1 (=Abschreibung in Höhe von 1)
neuer Buchwert der Kosten = 90 / 100 * 10 = 9
Bewertungsbetrag der Kosten = 9 - 10 = -1 (=Abschreibung in Höhe von 1)
Anschaffungswert = 90
Kosten = 5
Daraus ergibt sich für den Gesamtbestand des Wertpapiers:
Anschaffungswert = 190
aktueller Buchwert = 180
Kosten = 15
Buchwert der Kosten = 14
aktueller Marktwert des WP = 190
Zuschreibung = 10
Bewertungsbetrag der Kosten = 10 / 180 * 14 = 0,78 (=Zuschreibung in Höhe von 0,78)
neuer Buchwert der Kosten = 190 / 190 * 15 = 15
Bewertungsbetrag der Kosten = 15 - 14 = 1 (=Zuschreibung in Höhe von 1)