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Voraussetzungen

Über die Stichtagsbewertung erfolgt die Bewertung der Kosten nur, wenn Sie sich im Customizing des Bereichs Wertpapiere unter Buchhaltung operativer Bewertungsbereich → Bewertung → Behandlung akt.Kosten im operativen Bewertungsbereich festlegen dafür entschieden haben, die Kosten exklusive zu führen (d.h. das Kennzeichen 'Kosten inkl.' wurde dort nicht gesetzt).

Wenn Sie sich entschieden haben, die Kosten nicht inklusive zu führen, können Sie dort außerdem über das Kennzeichen Kosten antl. zwischen zwei Methoden wählen, wie bei anteiliger Ab-/Zuschreibung der Kosten die Höhe des Bewertungsbetrages der Kosten berechnet werden soll.

Funktionsumfang

Bei der Ausführung der Funktion Kursbewertung durchführen müssen Sie über ein Kennzeichen entscheiden, ob die aktivierten Kosten der zu bewertenden Bestände voll abgeschrieben werden sollen oder anteilig.

Im Folgenden wird erläutert, wie bei der jeweilig gewählten Methode die Bewertung der Kosten vorgenommen wird:

Die Kosten sollen anteilig abgeschrieben werden

Methode I

Wenn Sie im Customizing des Bereichs Wertpapiere unter Buchhaltung operativer Bewertungsbereich → Bewertung → Behandlung akt.Kosten im operativen Bewertungsbereich festlegen das Kennzeichen Kosten antl. nicht gesetzt haben, dann wird der Buchwert der aktivierten Kosten entsprechend der Ab- bzw. Zuschreibung im Wertpapier ab- bzw. zugeschrieben:

Bewertungsbetrag der Kosten in BW = (Wertpapierab- bzw. zuschreibung in BW / alter Buchwert in BW) * alter Buchwert der Kosten in BW

Titel-Bewertungsbetrag der Kosten in HW = (Wertpapierab- bzw. zuschreibung in BW / alter Buchwert in BW) * alter Buchwert der Kosten in HW

Gesamtbewertungsbetrag der Kosten in HW = (Gesamtabschreibung in HW / alter Buchwert in HW) * alter Buchwert der Kosten in HW

Devisenbewertungsbetrag der Kosten in HW = Gesamtbewertungsbetrag der Kosten in HW - Titel-Bewertungsbetrag der Kosten in HW

Legende:

BW = Bestandswährung

HW = Hauswährung

Methode II

Wenn Sie im Customizing des Bereichs Wertpapiere unter Buchhaltung operativer Bewertungsbereich → Bewertung → Behandlung akt.Kosten im operativen Bewertungsbereich festlegen das Kennzeichen Kosten antl. gesetzt haben, dann wird der Buchwert der aktivierten Kosten so ab- bzw. zugeschrieben, daß das Verhältnis des neuen Buchwerts der Kosten zum Anschaffungswert der Kosten dem Verhältnis von neuem Buchwert des Wertpapiers zum Anschaffungswert des Wertpapiers entspricht:

neuer Buchwert der Kosten in BW= (neuer Buchwert des Wertpapiers in BW / Anschaffungswert des Wertpapiers in BW) * Anschaffungswert der Kosten in BW

Bewertungsbetrag der Kosten in BW = Neuer Buchwert der Kosten in BW - Alter Buchwert der Kosten in BW

Titel-Bewertungsbetrag der Kosten in HW = Bewertungsbetrag der Kosten in BW * alter Devisenbuchkurs

neuer Buchwert der Kosten in HW = (neuer Buchwert des Wertpapieres in HW / Anschaffungswert des Wertpapiers in HW) * Kosten in HW

Gesamtbewertungsbetrag der Kosten in HW = Neuer Buchwert der Kosten in HW - Alter Buchwert der Kosten in HW

Devisenbewertungsbetrag der Kosten in HW = Gesamtbewertungsbetrag der Kosten in HW - Titel-Bewertungsbetrag der Kosten in HW

Legende:

BW = Bestandswährung

HW = Hauswährung

Die Kosten sollen voll abgeschrieben werden

Wenn Sie bei der Ausführung des Kursbewertung das Kennzeichen Aktiv. Spesen voll abschreiben wählen, bedeutet dies nicht, daß die Kosten in jedem Fall voll abgeschrieben werden, sondern es wird zwischen den folgenden Situationen unterschieden:

In diesem Fall erfolgt die Abschreibung der Kosten in voller Höhe.

    1. Ermittlung des Anteils Diese Grafik wird im zugehörigen Text erklärt bezüglich der Devisenbewertung und Berechnung des Devisenbewertungsbetrags Kosten:
    2. Diese Grafik wird im zugehörigen Text erklärt = Gesamtabschreibung in Hauswährung / alter Buchwert in Hauswährung

    3. Devisenbewertungsbetrag der Kosten = l * Kosten in Hauswährung

Beispiel

Anteilige Ab-/Zuschreibung der Kosten Methode I versus Methode II

  1. In T0 wird ein Wertpapier dessen Bestandswährung der Hauswährung entspricht gekauft.
  2. Anschaffungswert = 100

    Kosten = 10

  3. In T1 wird die erste Bewertung duchgeführt.
  4. aktueller Marktwert des WP = 90

    Abschreibung = 10

    1. Nach Methode I ergibt sich damit für die Kosten folgendes:
    2. Bewertungsbetrag der Kosten = -10 / 100 * 10 = -1 (=Abschreibung in Höhe von 1)

    3. Nach Methode II ergibt sich:

    neuer Buchwert der Kosten = 90 / 100 * 10 = 9

    Bewertungsbetrag der Kosten = 9 - 10 = -1 (=Abschreibung in Höhe von 1)

  5. In T2 wird das Wertpapier nochmal nachgekauft.
  6. Anschaffungswert = 90

    Kosten = 5

    Daraus ergibt sich für den Gesamtbestand des Wertpapiers:

    Anschaffungswert = 190

    aktueller Buchwert = 180

    Kosten = 15

    Buchwert der Kosten = 14

  7. In T3 wird eine Bewertung durchgeführt.
  8. aktueller Marktwert des WP = 190

    Zuschreibung = 10

    1. Nach Methode I ergibt sich für die Kosten folgendes:
    2. Bewertungsbetrag der Kosten = 10 / 180 * 14 = 0,78 (=Zuschreibung in Höhe von 0,78)

    3. Nach Methode II ergibt sich:

neuer Buchwert der Kosten = 190 / 190 * 15 = 15

Bewertungsbetrag der Kosten = 15 - 14 = 1 (=Zuschreibung in Höhe von 1)

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