Zusatzkontierungen 
Wenn Sie die Anlagenbuchhaltung integriert mit der Kostenrechnung bzw. dem FI-Hauptbuch einsetzen, sind in Abhängigkeit vom zu buchenden Geschäftsvorfall folgende Zusatzkontierungen möglich:
· Geschäftsbereich
· Kostenstelle/Innenauftrag
· Immobilienobjekt
· PSP-Element
· Profit Center
· Finanzstelle/Finanzplanposition (vgl. Budgetüberwachung per statistischen Auftrag/PSP-Element)
Informationen zu Mitkontierungsobjekten des Fondbasierten Rechnungswesens finden Sie im Abschnitt "Fondsbasiertes Rechnungswesen".
Alle Bestandsveränderungen im Anlagevermögen können auf Geschäftsbereichsebene mitkontiert werden. Voraussetzung für die Kontierung auf Geschäftsbereich ist allerdings, daß für den Buchungskreis festgelegt wurde, daß Geschäftsbereichsbilanzen zu erstellen sind. Das System ermittelt dann bei jedem Buchungsvorgang den zu bebuchenden Geschäftsbereich aus dem Anlagenstammsatz und übergibt diesen an die Finanzbuchhaltung als mitzukontierendes Objekt.
Folgende Geschäftsvorfälle (Hauptbuchkonten) können auf die im Anlagenstammsatz eingetragene Kostenstelle oder auf den dort hinterlegten Innenauftrag kontiert werden:
· Verluste durch Verschrottung
· Mehr-/Mindererlöse durch Anlagenabgänge
· Verrechnung/Aufwand bei Rückzahlung einer Investitionsfördermaßnahme (infolge eines Anlagenabgangs)
· Erträge aus Nachaktivierungen
· Erträge aus Zuschreibungen (alle Abschreibungsarten)
· Anlagenbestandsverändernde Bewegungen können statistisch fortgeschrieben werden
Voraussetzung für diese CO-Zusatzkontierung ist
· daß eine Kostenstelle bzw. ein Innenauftrag in den betroffenen Anlagenstammdaten eingetragen ist (Stammdatenteil: „Zeitabhängige Daten“)
· daß die Feldstatusvariante der betroffenen Buchungskreise/Anlagekonten die Kontierung auf Kostenstelle/Innenauftrag als Kanneingabe erlaubt (FI-Customizing: Grundeinstellungen Finanzwesen ® Beleg ®Belegposition ® Steuerung)
· Das Kontierungscustomizing in der Anlagenbuchhaltung muß das Fortschreiben des gewünschten Kontierungsobjektes (hier die Kostenstelle) erlauben (Einstellung ist pro Buchungskreis, Bewertungsbereich, Bewegungsart und Buchungsart (Bestand oder AfA) möglich)
· Das betroffene Sachkonto muß im CO als Kostenart angelegt sein

Wenn die Kontierungsangaben bezüglich Auftrag und Kostenstelle konkurrieren (beides müßte kontiert werden), hat der Auftrag Vorrang (keine Kontierung auf Kostenstelle). Dies gilt allerdings nicht, wenn der Auftrag statistisch ist. In diesem Fall ist eine Doppelkontierung möglich.
Bei aktiver Profit-Center Rechnung kontiert das System obige Geschäftsvorfälle außerdem auf Profit-Center. Das zu bebuchende Profit-Center ermittelt das System über die im Anlagenstammsatz hinterlegte Kostenstelle. Für die Kontierung auf Profit-Center sind außerdem folgende Voraussetzungen erforderlich:
· Die Feldstatusvariante der entsprechenden Abstimmkonten in der Finanzbuchhaltung muß die Zusatzkontierung auf Profit Center vorsehen (Grundeinstellungen Finanzwesen ® Beleg ® Belegposition ® Steuerung).
· Der Feldstatus der Kontierungsobjekte, aus denen das Profit Center abgeleitet werden soll, darf nicht ausgeblendet werden.
· Das Profit Center wird nur aus solchen Objekten abgeleitet, auf die auch kontiert werden soll. Die Einstellungen hierzu müssen im Customizing der Zusatzkontierungen vorgenommen werden (Anlagenbuchhaltung ® Integration mit dem Hauptbuch ® Mitzubuchende Kontierungsobjekte). Hiermit lassen sich insbesondere verschiedene Bewertungsbereiche und unterschiedliche Kontierungsarten (Bestand, AfA) unterschiedlich aussteuern.
· Das Kontierungsobjekt, aus dem das Profit Center abgeleitet werden soll, muss einem Profit Center zugeordnet sein.
· Die entsprechenden Konten (Kostenarten) in der Kostenstellenrechnung müssen mit dem Kostenartentyp Erlösart definiert sein.

Beim Buchen der Abschreibungen soll im Bereich 01 das Profit Center aus der Kostenstelle kontiert werden. Die Kostenstelle selbst soll jedoch nicht kontiert werden.
Dazu darf der Feldstatus des betreffenden Kontos für die Zusatzkontierungen Profit Center und Kostenstelle nicht ausgeblendet werden. Ferner muss der Bereich 01 für die verwendete Bewegungsart AfA Kontierungen auf Kostenstelle zulassen. Das Konto darf jedoch keine Kostenart sein.
Abschreibungen und Zinsen können auf alle oben genannten CO Objekte kontiert werden. Das Buchungsprogramm kontiert auf die im Anlagen-Stammsatz hinterlegten Kontierungsobjekte.
Die Einstellungen für die zu mitzukontierenden Objekte müssen bereichsbezogen im Customizing für Zusatzkontierungen vorgenommen werden (Anlagenbuchhaltung ® Integration mit dem Hauptbuch ® Mitzubuchende Kontierungsobjekte).
Abschreibungen und Zinsen können auch in Rahmen einer buchungskreisübergreifenden Kostenrechnung auf Kostenstelle kontiert werden. Dies bedeutet, daß der Buchungskreis der Anlage nicht zwingend identisch mit dem der Kostenstelle sein muß. Vergleichen Sie hierzu bitte die Ausführungen im Abschnitt Kostenstellenzuordnung.
Grundsätzlich kann im Anlagenstammsatz nur eine Kostenstelle hinterlegt werden. Eine Aufteilung der Abschreibungen/Zinsen auf verschiedene Kostenstellen muß also prinzipiell durch Abrechnung innerhalb der Kostenrechnung erfolgen. Die Kostenstelle im Anlagenstammsatz hat dann die Aufgabe einer Verteilungskostenstelle.
Diese Lösung hat jedoch den Nachteil, daß in Auswertungen nur die Verteilungskostenstelle gezeigt wird und nicht eine der eigentlich zu belastenden Kostenstellen. Außerdem muß für die Verteilung eine eigene Kostenstelle angelegt werden. Alternativ hierzu können Sie deshalb auch folgendermaßen vorgehen:
· Hinterlegen Sie im Anlagenstammsatz die Kostenstelle, die in den Auswertungen der Anlagenbuchhaltung als Kostenstelle der Anlage gezeigt werden soll.
· Hinterlegen Sie außerdem einen Innenauftrag. Diesen Auftrag kontiert das System beim Buchen der Abschreibungen. Die Kostenstelle wird nicht kontiert.
· Rechnen Sie den “Verteilungs”-Innenauftrag an die zu belastenden Kostenstellen ab.
Wenn im Anlagenstammsatz neben der Kostenstelle zusätzlich eine Leistungsart angegeben ist, kontiert das System bei allen Belastungen, die auf Kostenstelle kontiert werden, auch die Leistungsart. Voraussetzung hierfür ist, daß im System CO das Kontieren von Ist-Buchungen auf Leistungsarten per Customizing vorgesehen ist.