Anfang des InhaltsbereichsFunktionsdokumentationÄnderung des Eintrittsdatums nach erfolgter Personalabrechnung, wenn tatsächlicher Eintritt nach dem irrtümlichen Eintritt Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Verwendung

Mit den beiden Personalmaßnahmenarten Irrtümlicher Eintritt und Korrigierter Eintritt können Sie das Eintrittsdatum eines Mitarbeiters ändern, wenn für diesen Mitarbeiter bereits eine Personalabrechnung durchgeführt worden ist, und das Datum des irrtümlichen Eintritts zeitlich vor dem tatsächlichen Eintritt des Mitarbeiters liegt. Nur wenn Sie beide Personalmaßnahmenarten hintereinander durchführen, wird auch die Personalabrechnung für diesen Mitarbeiter korrigiert.

Beispiel

Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters ist als Eintrittsdatum des Mitarbeiters fälschlicherweise der 01.01.98 gesetzt, obwohl der Mitarbeiter tatsächlich erst zum 15.01.98 in Ihr Unternehmen eingetreten ist. Erst nachdem dieser Mitarbeiter zum ersten Mal abgerechnet worden ist, fällt dieser Irrtum auf. In diesem Fall müssen Sie die beiden Personalmaßnahmenarten Irrtümlicher Eintritt und Korrigierter Eintritt hintereinander durchführen, um das Eintrittsdatum dieses Mitarbeiters zu korrigieren. Nur so ist gewährleistet, daß der Mehrbetrag, der dem Mitarbeiter fälschlicherweise ausgezahlt wurde, bei der nächsten Personalabrechnung abgezogen wird.

Voraussetzungen

Bei der Einstellung eines Mitarbeiters ist im Zuge der Personalmaßnahmenart Einstellung ein Eintrittsdatum im System hinterlegt worden, das nicht mit dem Zeitpunkt übereinstimmt, an dem der Mitarbeiter tatsächlich in das Unternehmen eingetreten ist.

Aktivitäten

Beachten Sie folgende Punkte:

Nachdem Sie beide Personalmaßnahmenarten durchgeführt haben, besitzt der Mitarbeiter für den Zeitraum zwischen irrtümlichem und korrigiertem Eintritt den Beschäftigungsstatus 0 (ausgetreten). Vom tatsächlichen Eintrittsdatum an besitzt er den Beschäftigungsstatus 3 (aktiv). Die folgende Grafik zeigt den Zusammenhang von Personalmaßnahme und Beschäftigungsstatus:

Diese Grafik wird im zugehörigen Text erklärt

Beide Personalmaßnahmenarten lösen eine Rückrechnung auf den 01.01.98 aus. Der fälschlicherweise ausgezahlte Mehrbetrag wird bei der nächsten Personalabrechnung abgezogen.

Hinweis

Ändern Sie nicht die anderen Daten des Mitarbeiters, während Sie die Personalmaßnahmen durchführen.

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